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Private Krankenversicherung: Mehr Schutz gegen Pleiten

BERLIN (im). Kunden werden beim Insolvenzfall von Lebens- und privaten Krankenversicherungen von 2005 an besser geschützt. Der Bundestag beschloss am 22. Oktober in Berlin die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Demnach wird auch bei privaten Krankenversicherungen ein Sicherungsfonds aufgebaut, der bei Unternehmenspleiten Mittel bereitstellt, damit garantierte Leistungen erfüllt werden können. Dazu werden bei Insolvenz des Versicherers die betroffenen Verträge nach Anordnung der Aufsicht auf den Sicherungsfonds übertragen. Alle Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland müssen in den Fonds einzahlen. Während es bei privaten Krankenversicherungen bisher noch keine Pleite gab, mussten drei Lebensversicherer Konkurs anmelden, wobei die Schieflage der Mannheimer Versicherung in 2003 Anlass für die Novelle war.

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