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Gesundheitsvorsorge: Präventionsgesetz auf der Zielgeraden

HAMBURG/BERLIN (ks). Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für ein Präventionsgesetz geeinigt. Die baden-württembergische Sozialministerin Tanja Gönner gab am 11. Oktober bekannt, sie habe die unionsgeführten Bundesländer für eine Zustimmung zu den bisher von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Verhandlungsergebnissen gewinnen können.

"Das Präventionsgesetz kommt auf die Zielgerade", erklärte Gönner nach einem Strategietreffen der Gesundheitsminister der unionsgeführten Länder am 10. und 11. Oktober in Hamburg. Dort sicherte sich die Ministerin die Unterstützung für das bisher in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erreichte Verhandlungsergebnis zum Präventionsgesetz. "Mit diesem klaren Votum können wir jetzt in die Schlussabstimmung eintreten. Das ist ein großer Erfolg für die Union und die Länder", so Gönner. Nun sei die Bundesregierung am Zug: "Die Eckpunkte müssen in das Gesetz umgesetzt werden."

Mit dem Gesetz sollen die Sozialversicherungen künftig verpflichtet werden, in Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und der Gesundheitsförderung zu investieren. Die Prävention soll damit zu einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen ausgebaut werden. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sei man überein gekommen, in der Prävention die in den Ländern bestehenden Strukturen angemessen einzubeziehen, erklärte Gönner.

"So kann sichergestellt werden, dass neu entwickelte Gesundheitsprogramme auch die Menschen erreichen und im Ergebnis wirksam sind." Die baden-württembergische Ministerin bezeichnete die derzeitige Situation als paradox: "Es läuft etwas verkehrt, wenn wir jährlich 250 Milliarden Euro für die Behandlung von Krankheiten ausgeben, Investitionen in die Gesundheit aber ins Belieben der Versicherungsträger gestellt sind."

Zu den Streitpunkten der Verhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen, Bund und Ländern gehörte das Geld. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich darauf verständigt, dass die Sozialversicherungen jährlich 250 Millionen Euro für Prävention ausgeben sollen. Davon sollen 20 Prozent an die neu einzurichtende Bundesstiftung und 40 Prozent an die Länder gehen. Über die restlichen 40 Prozent der Mittel sollen die Sozialversicherungsträger selbst bestimmen können.

Der Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, Klaus Vater, bestätigte am 11. Oktober in Berlin, dass die Gespräche zwischen Bund und Ländern über ein Präventionsgesetz "insgesamt auf einem sehr guten Weg sind und dass auch die Chance besteht, sie relativ schnell abzuschließen". Die gesetzlichen Krankenkassen reagieren dagegen verhalten: Die Aufteilung der Gelder sei widersinnig, sagte der Vorsitzende des federführenden IKK-Bundesverbands, Rolf Stuppardt dem "Tagesspiegel". Stuppart schlägt vor, beim Bund fünf Prozent, bei den Ländern 15 Prozent anzusiedeln.

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