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Apothekendichte: Deutsche Apotheken im europäischen Mittelfeld

BERLIN (abda/ks). Die Apotheken in den Ländern der Europäischen Union (EU) versorgen durchschnittlich 3 250 Einwohner. Eine deutsche Apotheke versorgt im Schnitt 3 875 Einwohner. Damit liegt Deutschland mit seiner Apothekendichte im oberen europäischen Mittelfeld. Dies teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) am 24. September in Berlin mit. Europäischer Spitzenreiter sei Deutschland jedoch bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen und dem Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel.

In bestimmten Regionen, wie z.B. in Brandenburg, kommen sogar 5000 Einwohner auf eine Apotheke, betonte die ABDA. Obwohl in Deutschland – anders als in fast allen anderen EU-Ländern – eine Niederlassungsfreiheit für Apotheken besteht, fällt die Bundesrepublik bei der Apothekendichte nicht aus dem europäischen Rahmen. Auch bei den Notdienstgebühren stehen die deutschen Apotheken im europäischen Vergleich gut da, so die ABDA: In vielen Ländern liegen diese teils drastisch über den 2,50 Euro, die deutsche Apotheken erheben. An erster Stelle steht dabei Großbritannien mit mindestens 11,70 Euro, gefolgt von Irland mit 9 Euro und der Schweiz mit 6,76 Euro.

Im Spitzenbereich liege Deutschland im europäischen Vergleich hingegen bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen, betonte die ABDA weiter. Während die vergleichbaren Systeme in den Niederlanden und in Österreich für ihre Verwaltung zwei bzw. rund drei Prozent ihrer Einnahmen aufwänden, lagen die Kosten in Deutschland in den letzten Jahren stetig bei knapp sechs Prozent. Auch was den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel betrifft, hinke Deutschland den europäischen Nachbarn hinterher: Auf verschreibungspflichtige Arzneimittel werde in Europa der volle Satz nur sehr selten erhoben.

Neben Deutschland ist dies nur noch in Dänemark und Österreich der Fall. Dies verteuere die Arzneimittelversorgung in Deutschland und belaste die nicht zu einem Vorsteuerabzug zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen. ABDA-Hauptgeschäftsführer Rainer Braun erklärte hierzu: "Diese Belastung darf daher weder zu einer Untermauerung der Klage über ein angeblich zu hohes Preisniveau für Arzneimittel in Deutschland herangezogen werden, noch stellt sie einen Teil der Distributionskosten dar. Die Apotheker fordern daher schon seit Jahren die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel."

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