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Wettbewerbsrecht: EU-Parlament unterstützt Standesorganisationen freier Berufe

(ks). Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2003 mit breiter Mehrheit einen Entschließungsantrag mit dem Titel "Marktregelungen und Wettbewerbsregeln für die freien Berufe" angenommen. In diesem unterstreichen die Europa-Parlamentarier die Bedeutung von Standesregeln für die freien Berufe: Sie sicherten die Unparteilichkeit, Kompetenz, Integrität und Verantwortung sowie die Qualität der Dienste innerhalb der Berufsstände.

Für das EU-Parlament sind die freien Berufe einer der "Stützpfeiler des Pluralismus und der Unabhängigkeit in der Gesellschaft". Der freie Wettbewerb sei auch in diesen Berufen EU-weit zu fördern. Allerdings müsse diese Förderung im Einklang mit den spezifischen Standesregeln erfolgen und die "Aufgaben im öffentlichen Interesse", die den freien Berufen obliegen, gewahrt bleiben, heißt es in der Entschließung.

Das Parlament nimmt dabei zur Kenntnis, dass die freien Berufe im Gesundheitssektor besonders zu berücksichtigen seien, um zu gewährleisten, dass die Grundsätze zum Gesundheitswesen des EG-Vertrags eingehalten werden.

Zudem weisen die EU-Parlamentarier darauf hin, dass berufsständische Vereinigungen keine Unternehmen im Sinne von Artikel 82 des EG-Vertrages darstellen (Art. 82 besagt, dass es verboten ist, wenn ein oder mehrere Unternehmen ihre beherrschende Stellung im Gemeinsamen Markt missbräuchlich ausnutzen, soweit dies den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt).

Mit der Resolution – die mit den Standesorganisationen der freien Berufe abgestimmt wurde – sollen Bestrebungen in der Europäischen Kommission, die freien Berufe mit anderen Wirtschaftsakteuren gleichzusetzen und einen Abbau der Standesregeln zu erzwingen, gebremst werden. Die Entschließung wurde der Europäischen Kommission übermittelt.

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