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Hamburger Arzneimittelkurier: Einstweilige Verfügung gegen Übernahme der Praxi

HAMBURG (tmb). Am 14. Januar hat ein Wettbewerbsverband, der im Auftrag des Hamburger Apothekervereins tätig ist, beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Ärztegenossenschaft Hamburg e. G. erwirkt. Darin wird der Ärztegenossenschaft verboten, "im geschäftlichen Verkehr mit der Konzeption zu werben, dass ein zuzahlungsfreier Zugang zum Hausarzt für Patienten möglich ist, wenn diese bei ihrem Arzt mit dem Hamburger Arzneikurier einen Arzneimittelliefervertrag schließen und der Arzt Mitglied in der Ärztegenossenschaft Hamburg e. G. ist, oder dies durchzuführen."

Der Hamburger Apothekerverein informierte seine Mitglieder am 19. Januar über diese Gerichtsentscheidung. Wegen der Dringlichkeit wurde die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Bei Zuwiderhandlung sind ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu zwei Jahren vorgesehen.

Liefervertrag statt Praxisgebühr

Das Konzept des Hamburger Arzneikuriers soll darin bestehen, dass die Patienten in der Arztpraxis eine Erklärung unterschreiben, mit der sie sich verpflichten, ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel – außer im Notfall – nur noch über den Arzneikurier zu beziehen.

Dafür soll der Arzneikurier die Praxisgebühr für die Patienten übernehmen. Die Rezepte würden dann an eine Partnerapotheke geleitet, die die Arzneimittel liefere. Die Patienten müssten nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für die Arzneimittel leisten.

Dieses Konzept war in Hamburg bereits publikumswirksam präsentiert worden. Das Hamburger Abendblatt hatte am 20. Dezember 2003 sogar auf der Titelseite gemeldet, 200 Hamburger Allgemeinärzte wollten die Praxisgebühr umgehen. Die Zeitung berichtete durchaus kritisch über das heikle Thema.

Die erheblichen berufsrechtlichen Bedenken einiger Ärztefunktionäre wurden ebenso dargestellt wie die Einschätzung des Geschäftsführers der Apothekerkammer Hamburg, Dr. Reinhard Hanpft. Er glaube, dass dieses Angebot gegen das Berufsrecht der Ärzte und Apotheker und gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, weil Rezeptströme gelenkt würden.

Dagegen setzte das Hamburger Abendblatt die Aussage des Arzneikurier-Vertriebsleiters Daniel Schönfelder, Apotheken könnten in Zukunft ihr Geschäft nur über Masse machen.

Perspektive der Apotheker ...

Der Hamburger Apothekerverein warnt die Apotheken jedoch in seinem Rundschreiben vor einer Beteiligung an dem geschilderten Vorgehen. Dies hätte unmittelbar wettbewerbs- und ordnungsrechtliche Konsequenzen und sei wohl auch für die Apotheken ein "völlig unlukrativer Vertrag". Der Hintergrund dieser Überlegung ist, dass die erlassene Praxisgebühr nur aus Preiszugeständnissen der Apotheken finanziert werden könnte.

... und der Ärzte

Für manche Ärzte dagegen scheint die Idee angesichts des medienwirksamen Ärgers um die Praxisgebühr attraktiv zu sein. So sollen an einigen Hamburger Arztpraxen bereits Hinweisschilder gesehen worden seien, nach denen ein Einbruch zwecklos sei, weil in dieser Praxis keine Praxisgebühr erhoben werde.

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