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Gesundheitsministerium: Liste wird OTC-Erstattung regeln

BONN (im). Patienten, die sich einer ambulanten Chemotherapie unterziehen, müssen die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel dafür voraussichtlich nicht selbst bezahlen. Seien OTC-Präparate für eine leitliniengerechte Behandlung einer schweren Erkrankung Ų wie in diesem Beispiel Ų notwendig, könnten sie nach wie vor auf Kassenrezept verordnet werden.

Das hat Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, am 14. Januar im Bundestag in Berlin erklärt. Notwendig sei jedoch die Liste des gemeinsamen Bundesausschusses mit der Definition der schweren Krankheit sowie der dazugehörigen Medikamente. Diese wird derzeit erarbeitet.

Die Parlamentarische Staatssekretärin hob darüber hinaus die geltende Übergangsfrist hervor. Bis zum 31. März dürften Ärzte OTC zu Lasten einer gesetzlichen Kasse verschreiben, wenn diese Bestandteil einer Behandlung seien, sagte sie. Generell gelte ansonsten für die Zuzahlungen auch hier die Überforderungsklausel von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens oder einem Prozent bei chronisch Kranken.

Die fraktionslose Abgeordnete Dr. Gesine Lötzsch hatte wissen wollen, ob die Regierung der Meinung sei, dass Patienten mit einer ambulanten Chemotherapie, die eine Vielzahl von rezeptpflichtigen, aber auch rezeptfreien Arzneimitteln benötigten, einzelne Präparate selbst bezahlten müssen.

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