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Gesundheitsministerium: Wenn nötig, auch OTx verordnen

BERLIN (bmgs/diz). Vertragsärzte können derzeit bei schwerwiegenden Erkrankungen alle notwendigen nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente (OTx), die zum Therapiestandard gehören, verordnen, wenn sie dies entsprechend begründen, erklärte am 19. Januar das Bundessozialministerium in Berlin.

Mit dieser "Klarstellung" zur Verschreibungspraxis bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten weist das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung auf diese Möglichkeit hin. Dies sei, so das Ministerium, im Gesetz ausdrücklich geregelt worden, und die Ärzte sollten bei schwerwiegenden Erkrankungen diese Möglichkeit im Interesse der Patientinnen und Patienten auch nutzen.

Bis zum 31. März 2004 ist es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschuss der Selbstverwaltung, eine Liste zu erstellen, in der die Medikamente stehen, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören. Diese Medikamente, auch wenn sie nicht-verschreibungspflichtig sind, können dann auch in der Zukunft vom Vertragsarzt verschrieben werden.

Vertragsärzte können derzeit bei schwerwiegenden Erkrankungen alle notwendigen nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente (OTx), die zum Therapiestandard gehören, verordnen, wenn sie dies entsprechend begründen, erklärte am 19. Januar das Bundessozialministerium in Berlin.

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