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Festbeträge: ABDA fordert Änderungen der Gruppenbildung

BONN (im). Voraussichtlich am 13. Februar wollen die gesetzlichen Krankenkassen darüber entscheiden, welche neuen Festbeträge für Arzneimittel zum ersten April in Kraft treten. Bis zum 19. Januar hatten Vertreter der Apothekerschaft und der pharmazeutischen Industrie Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die vorgeschlagene Bildung von Festbetragsgruppen hat nach Ansicht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Mängel. Die ABDA kritisiert in ihrer Stellungnahme an den zuständigen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Methodik. Mit dem vorgelegten Verfahren sollen pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe zu Gruppen zusammengefasst und somit die Grundlage für eine spätere Festbetragsfestsetzung gelegt werden. Dies bedeutet laut ABDA, dass bereits mit der Gruppenbildung die künftige Festlegung der Erstattungshöchstgrenzen strukturell vorbestimmt wird.

Anzahl der Indikationen wichtig?

Bei diesem Verfahren steige die Bedeutsamkeit eines Wirkstoffs mit der Zahl der Indikationsgebiete, für die er zugelassen ist. Dahinter stehe die schlichte Vorstellung, dass ein bei mehreren Indikationen einsetzbarer Arzneistoff "wichtiger" sei als eine nur für ein Anwendungsgebiet zugelassene Substanz. Damit werde jedoch die epidemiologische Häufigkeit unterschiedlicher Indikationen völlig außer Acht gelassen, gibt die Apothekerdachorganisation in ihrer Stellungnahme weiter zu bedenken. Hier drohe die Gefahr, dass Hersteller aus strategischen Überlegungen heraus das Hinzufügen oder Weglassen von Indikationen bewusst anstreben könnten.

Auch wenn nicht absehbar sei, ob dies geschehe und wer davon profitiere, sollte der Bundesausschuss diesen taktischen Ansatz nicht zulassen. Die ABDA schlägt zur Abhilfe die Bildung von Festbetragsgruppen nur für vergleichbare Wirkstoffe mit vergleichbarem Hauptindikationsgebiet vor. Damit entfalle die Gewichtung anhand der Zahl zugelassener Indikationsgebiete.

Generikafirmen bemängeln Willkür

Die Generikaindustrie kritisiert bei dem jetzt vorgeschlagenen Verfahren die willkürliche Auslegung der gleichen Gesetzeskritierien für die verschiedenen Festbetragsstufen. Das betreffe vor allem den Indikator M ("Marktversorgungsindikator"), der angibt, wie viel Prozent der Verordnungen und Packungen gerade noch nicht zum Festbetrag erhältlich sein dürfen. Dieser Faktor soll verhindern, dass eine ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln durch zu niedrige Festbeträge gefährdet wird. Die Krankenkassen hätten einen höheren Indikator M für die Stufen 1 verglichen mit den Stufen 2 und 3 festgesetzt, kritisiert der Deutsche Generikaverband.

Das Argument der Kassen, bei Gruppen mit mehreren Wirkstoffen (Stufe 2 oder 3) sei die Versorgungssicherheit früher gefährdet als bei Gruppen mit nur einem Wirkstoff (Stufe 1) lassen die Industrievertreter nicht gelten. Vielmehr sei das Gegenteil richtig. Bei mehreren Arzneistoffen in einer Gruppe könnten Engpässe bei einem Wirkstoff durch Substitution mit einem anderen ausgeglichen werden.

Der Generikaverband forderte die Kassen zu einem einheitlichen Grenzwert für den Marktversorgungsindikator auf. Grundsätzlich lehnt der Verband die Festbeträge ab. Beispielsweise der Patentablauf von Simvastatin habe gerade erst gezeigt, dass der Generikawettbewerb auch ohne Erstattungshöchstgrenzen und aut idem funktioniere.

Die Kassen-Pläne

Am 15. Dezember 2003 hatten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen über Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge beraten. Unter anderem sollen sich die Erstattungshöchstgrenzen für wirkstoffgleiche Arzneimittel am unteren Preisdrittel in der Standardpackung orientieren.

Von 392 Festbetragsgruppen soll nach Kassenvorstellung in 22 Gruppen die Grenze angehoben, in 135 Gruppen beibehalten und in 235 Gruppen abgesenkt werden. Bei den 303 Festbetragsgruppen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten würden zugleich die von Juli 2003 datierenden Vorschläge auf die neue, seit Jahresbeginn geltende Arzneimittelpreisverordnung umgerechnet.

25 Gruppen, die aus rezeptpflichtigen und -freien Arzneimitteln bestehen, werden demnach von der Anpassung ausgenommen, weil der neue gemeinsame Bundesausschuss die Gruppen neu bestimmen müsse. Bei 13 Gruppen soll die Erstattungshöchstgrenze mangels Präparatemasse aufgehoben werden, so der Vorschlag der Krankenkassen.

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