DAZ aktuell

Neues Formblatt zur künstlichen Befruchtung

BONN (im). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinien über künstliche Befruchtung angepasst.

Grund dafür ist, dass das GKV-Modernisierungsgesetz einen Behandlungsplan fordert, in dem der Anspruch auf künstliche Befruchtung, die Indikation, die Methoden, aber auch die anteiligen Kosten des Versicherten und seiner Krankenkasse dokumentiert werden. Von den Arzneimittelkosten entfällt zum Beispiel die Hälfte auf den Eigenanteil des Patienten. Da das bisherige einseitige Formblatt nicht ausreichend war, gibt es nun ein neues, auf dem die für die Versicherten entstehenden Kosten jeweils getrennt für die Frau und den Mann aufgelistet werden. Der am 15. Juni getroffene Beschluss des Bundesausschusses wurde in der vergangenen Woche veröffentlicht.

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