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Arzneimittel-Richtlinien: Mehr Möglichkeiten für Folinsäure-Verordnung

BONN (im). Für Folinsäure und Folinate wird das Indikationsspektrum in den Arzneimittel-Richtlinien ausgeweitet. Das kolorektale Karzinom gilt nun als schwerwiegende Erkrankung, zu deren Behandlung Ärzte nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ausnahmsweise auf Kassenrezept verordnen dürfen.

Diese Änderung der Arzneimittel-Richtlinien vom 15. Juni gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der vergangenen Woche in Siegburg bekannt. Folinate, die als Calcium- oder Natriumsalze existieren, sollen die Toxizität von Folsäureantagonisten wie Methotrexat senken. Sie werden auch genutzt, um die zytotoxische Aktivität von Fluorouracil (5-FU) zu erhöhen. In der ursprünglichen Fassung der Richtlinien war die Indikation auf die Palliativbehandlung des kolorektalen Karzinoms in Kombination mit Fluorouracil eingegrenzt worden. Dadurch war die Erstattung von Folinsäure-Präparaten für die adjuvante Therapie bei Darmkrebs ausgeschlossen.

Nach Angaben von Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des G-BA, lag die Ursache dafür bei einer fehlerhaften Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Datenbank hatte nicht aufgeführt, dass Folinsäure auch für die adjuvante Therapie von Krebserkrankungen zugelassen ist, so dass der Bundesausschuss diese Indikation nicht in seine Ausnahmeliste für OTC-Präparate aufnahm. Gesetzlich versicherte Krebspatienten mussten seit April dieses Jahres davon ausgehen, dass sie die Kosten der adjuvanten Folinsäure-Behandlung selbst zahlen müssen.

Nun ist das Problem durch zwei Lösungsansätze entschärft: Zum einen gilt die Änderung der Arzneimittel-Richtlinien (AMR) rückwirkend zum 16. März 2004. Zum anderen wurden die bisher apothekenpflichtigen Salze der Folinsäure, die parenteral gegen Krebs- oder Rheumaerkrankungen eingesetzt werden, ab Juli rezeptpflichtig und somit erstattungsfähig.

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