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Deutsch-Schweizer Versandkooperation: Apotheker fürchten Umgehung des Fremdbesitzverbots

BONN (im). Die Apotheker in Sachsen-Anhalt drängen auf rasche Klärung, ob sich die groß angelegte Kooperation zwischen einer Apotheke in Halle und einem Schweizer Versand- und Großhandelsunternehmen an das deutsche Recht hält. "Noch vor der Genehmigung des Versandhandels für die deutsche Offizin muss geprüft werden, ob nicht möglicherweise das Fremdbesitzverbot trickreich umgangen wird", sagte der Geschäftsführer des Landesapothekerverbands Matthias Clasen zur Deutschen Apotheker Zeitung. Kammer und Verband wollen sich in den kommenden Tagen dazu an das Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Clasen verwies auf das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), das den Versandhandel in Deutschland zwar erlaubt, Fremdbesitz aber weiterhin ausschließt. Bei der neuen Kooperation in Sachsen-Anhalt stelle sich die Frage, ob die Konstruktion nicht möglicherweise einen Umgehungstatbestand für unzulässigen Fremdbesitz darstellt. In der vergangenen Woche hatte die Schweizer Zur Rose AG den Bau eines Logistikzentrums in Halle unter dem Dach der neu gegründeten Zur Rose Pharma GmbH bekannt gegeben, um als Großhändler eine Versandapotheke vor Ort mit Arzneimitteln beliefern zu können.

Da dem Verband die Verträge nicht vorliegen, soll das Sozialministerium prüfen, ob der Kapitalgeber nicht verbotenerweise Einfluss auf die Versandapotheke nimmt. Das Schweizer Unternehmen hatte im Vorfeld schon Anfragen wegen der Rahmenbedingungen für die Ansiedlung an das Ministerium gerichtet, auch die Apothekerkammer war dazu befragt worden, die jedoch ein solches Vorhaben abschlägig beschied.

Kammer und Verband haben demnach große rechtliche Bedenken. Allein wegen der räumlichen Nähe von "kleiner" Apotheke und großem Logistikzentrum – einem fast 10-Millionen-Euro-Projekt – wäre eine unzulässige wirtschaftliche Abhängigkeit durch die ausländische Kapitalgesellschaft nicht auszuschließen. Einen möglichen Verstoß gegen das Fremdbesitzverbot müsse die Aufsichtsbehörde genau untersuchen, forderte Clasen.

Steuerung nicht erlaubt

Skeptisch macht den LAV-Geschäftsführer, dass die neue Versandapotheke in Halle nicht über irgendeinen Großhandel den Vertrieb abwickelt, sondern über das künftige Logistikzentrum. Durch diese Nähe zum Unternehmen Zur Rose liegt die Vermutung von wirtschaftlicher Abhängigkeit nahe. In einer Pressemitteilung der Zur Rose AG vom 18. August ist durchgängig in einem Atemzug von dem Logistikzentrum und der Versandapotheke die Rede. Beide wollen mit geeigneten Partnern kooperieren, heißt es, wobei konkret die Sanvartis GmbH in Duisburg (vormals Gesundheitsscout24) als Marktführer bei Patienteninformationssystemen genannt wird.

Auch mit Krankenkassen wolle man über Programme der integrierten Versorgung verhandeln. Ein über Deutschland verteiltes Apothekennetzwerk werde eingebunden, so dass die Versandapotheke sogar einen stationären Service anbieten könne, der die Arzneiversorgung im akuten Fall gewährleisten soll.

Befragt dazu sagte Clasen, Krankenkassen dürften zwar Verträge mit Versandapotheken schließen, die Steuerung von Patienten oder Ärzten dadurch sei aber ausgeschlossen. Konkret darf eine Kasse ihren Versicherten nicht vorschreiben, Arzneimittel nur bei dieser Versandapotheke zu beziehen, dasselbe gilt für Mediziner und deren Sprechstundenbedarf. Da besteht laut Clasen ein struktureller Unterschied zur Schweiz mit ihrem hohen Anteil selbstdispensierender Ärzte.

Die Schweizer Mediziner können mit ihrem Dispensierrecht selbst entscheiden, wohin sie zum Beispiel ihren Sprechstundenbedarf steuern. Auch hier müsse die deutsche Aufsichtsbehörde untersuchen, ob die neue Kooperation sich an das Sozialgesetzbuch V hält.

Welche Wirtschaftsförderung?

Bei der Wirtschaftsförderung durch die Stadt Halle sowie durch Sachsen-Anhalt stelle sich die Frage, ob das Land womöglich vorschnell Zusagen gegeben habe. Clasen zeigte sich verwundert über die Tatsache, dass der Spatenstich für das Logistikzentrum bereits vor der Genehmigung für die Versandapotheke erfolgt ist. Er hofft, dass mögliche Zusagen nur unter Vorbehalt gegeben wurden, schließlich sei es möglich, dass die Apotheke vor Ort keine Genehmigung zum Versand erhält. Am 20. August lag der Aufsichtsbehörde noch kein Antrag der Versandapotheke vor. Es sei fraglich, ob sich die Wirtschaftsförderung auszahle. Bei den erhofften neuen Arbeitsplätze bei der Zur Rose Pharma GmbH müssten die Arbeitsplätze in öffentlichen Apotheken, die anderswo vermutlich wegfallen, gegengerechnet werden.

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