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Schutz von Jugendlichen: Steuer auf "Alkopops"

BONN (im). Seit dem 2. August wird auf die bei Jugendlichen beliebten alkoholischen Süßgetränke ("Alkopops") eine Sondersteuer erhoben. Diese liegt zwischen 80 und 90 Cent pro Flasche, abhängig vom Volumen und Alkoholgehalt, teilte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk am 2. August mit.

Das entsprechende Gesetz, das am 29. Juli in Kraft trat, sieht darüber hinaus für Zigarettenpackungen die Mindestgröße von 17 Stück vor. Packungen, die weniger Zigaretten enthalten und vor dem 29. Juli hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres verkauft werden. Ziel sei es, Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Gefahren des Tabak- und Alkoholkonsums zu schützen.

Die Bundesregierung schätzt die Einnahmen durch die Sondersteuer auf Alkopops auf fünf Millionen Euro bis zum Jahresende. Die zusätzlichen Mittel sollen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen gegen Alkoholsucht zufließen. Wie Rundfunkberichten zu entnehmen ist, hat die Getränkeindustrie bereits auf die Sondersteuer reagiert. Demnach sollen in Kürze alkoholische Mischgetränke auf den Markt kommen, die Wein und Bier statt Wodka oder Gin wie bei Alkopops enthalten. Dies hätte zur Folge, dass die Getränke auf Wein- und Bierbasis nicht der Sondersteuer unterliegen und verbilligt angeboten werden können.

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