DAZ aktuell

Datenschutz bei Krankenfahrten: Medizinische Daten streichen

BONN (im). Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen sollen spätestens ab Januar kommenden Jahres auf einem geänderten Formular verordnet werden, so dass Taxifahrer nicht länger sensible medizinische Daten der Patienten erhalten.

Diesen Vorschlag haben die gesetzlichen Krankenkassen und die niedergelassenen Ärzte unterbreitet, so ihre gemeinsame Presseerklärung vom 30. Juli in Siegburg. Sie reagieren damit auf das Problem, dass Taxifahrer bei Vorlage der Verordnung Informationen über die Erkrankung des Patienten erhalten. Zur Wahrung des Datenschutzes sollen Taxifahrer in der Übergangszeit nur Angaben zur Person sowie zur Fahrstrecke erhalten, entweder durch eine gesonderte Bescheinigung oder durch Schwärzen der medizinischen Daten auf dem Formular.

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