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Elektronische Gesundheitskarte: Kein Problem mit dem Datenschutz

BERLIN (ks). Die elektronische Gesundheitskarte liegt im Zeitplan und begegnet keinen datenschutzrechtlichen Bedenken. Dies betonte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums Klaus Vater am 26. Juli in Berlin.

Vater nahm Bezug auf eine Anzeigenkampagne der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), in welcher der Datenschutz bei der kommenden Gesundheitskarte in Zweifel gezogen wird. Der Verdacht der KZBV sei "unbegründet, unwahr und entbehrt jeder Grundlage", so Vater. Er betonte, dass die persönliche Gesundheitskarte ausschließlich in die Entscheidungshoheit der Patientinnen und Patienten gehöre: "Diese entscheiden darüber, ob sie Gesundheitsdaten mittels der Gesundheitskarte verfügbar machen wollen". Einzelheiten des Konzepts seien stets eng mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Patientenorganisationen abgestimmt.

Der Ministeriumssprecher erklärte zudem, die Gesundheitskarte liege "richtig gut im Zeitplan". Die Krankenkassen hätten eine Koordinierungsstelle aufgebaut, um ihrerseits all das, was mit der Gesundheitskarte zu tun hat, in Angriff zu nehmen. "Ich denke, das wird auch bis zum 1. Januar 2006 funktionieren", sagte Vater.

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