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Selten hat sich im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der Apotheken, so viel innerhalb relativ kurzer Zeit verändert wie seit Jahresanfang. Das Gesetz, das dem Namen nach eigentlich die gesetzliche Krankenversicherung modernisieren sollte, hat das bisherige Gefüge der Apotheken und der Arzneimittelversorgung modernisiert und bereits mehr verändert (Versand, Mehrbesitz, Preisgestaltung) als manchem lieb sein kann. Vielleicht hat sich bei den Apotheken und ihren Strukturen zu lange nichts bewegt jetzt kommt es umso heftiger. Und der Veränderungsprozess ist noch lange nicht am Ende.

Das neu gegründete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit, das nach dem Willen der Gesundheitsreform neben zahlreichen anderen Aufgaben die Innovationen auf dem Arzneimittel bewerten soll, ist so ein Baustein, der Veränderungen in der Arzneimittelversorgung bringen wird (siehe auch meinen Kommentar in der Montagsausgabe vom 26. Juli). Skepsis ist angesagt, ob solche Bewertungen im Anfangsstadium eines Arzneimittels überhaupt sicher möglich sind oder ob sie sogar zu Fehlentscheidungen führen müssen. Der Risikoforscher Heilmann jedenfalls geht davon aus, dass mit der Vermarktung eines neuen Medikaments die Bewertung seines therapeutischen Nutzens und seines Risikos nicht abgeschlossen ist, sondern eigentlich erst beginnt (siehe Seite 21). Jede Reglementierung bei der Neueinführung eines Medikaments birgt, so Heilmann, die Gefahr, seinen vollen Nutzen zu verkennen.

Überhaupt: was darf als Innovation gelten? Bisher existiert keine international anerkannte Definition des Innovationsbegriffes. Wie soll man Innovationen messen? Unser Beitrag zu diesem Thema (Seite 41) versucht, diese Frage auf eine neutrale wissenschaftliche und pharmakoökonomische Grundlage zu stellen, denn letztendlich wird es darum gehen, was als Innovation anerkannt und von den Krankenkassen bezahlt wird.

Veränderungen brachte das GMG mit der Zulassung von Versandapotheken. Während man für deutsche Versandapotheken klare Regeln aufstellen konnte, blüht von Seiten ausländischer Versandapotheken der Wildwuchs. Die niederländische Versandapotheke DocMorris macht dabei immer wieder mit neuen Ideen von sich reden. Jüngstes Beispiel: Da deutsche Großhändler den Niederländer sichtlich nicht mit Arzneimitteln beliefern, gründete DocMorris-Chef Däinghaus kurzerhand einen eigenen Großhändler, wie er jetzt wissen ließ, die Centropharm in Würselen. Über diesen Händler auf deutschem Gebiet deckt er sich demnach mit deutschen Arzneimitteln ein, schafft sie über die Grenze, um sie dann wieder nach Deutschland an seine Kunden zu verschicken.

Sind das nicht tolle Errungenschaften in unserem Gesundheitssystem? Angeblich, so hörte man Gerüchte, soll es auch Apotheken in Deutschland gegeben haben, die DocMorris mit Arzneimitteln in großem Stil belieferten. Solche Großhandels-ähnlichen Tätigkeiten werden Apotheken in Zukunft nicht mehr ohne weiteres ausführen können, erst Recht nicht innerhalb Deutschlands. Die 12. AMG-Novelle sieht die Einführung eines neuen Paragraphen vor, wonach Großhandel mit Arzneimitteln in Zukunft der behördlichen Erlaubnis bedarf. Jeder Handel mit Arzneimitteln, der nicht in der Abgabe von Arzneimitteln an Endverbraucher besteht, fällt darunter. Lediglich Retourenrücksendungen werden weiterhin ohne Großhandelserlaubnis möglich sein. Sinn des Gesetzes ist es u. a., dass Großhandlungen nur aus sicheren und zugelassenen Quellen Arzneimittel beziehen dürfen (siehe hierzu auch den Beitrag in diesem Heft auf Seite 45).

Veränderungen auf berufspolitischer Ebene bahnen sich aufgrund von Klagen gegen einige Landesapothekerkammern auf Austritt aus der ABDA an. Im Kern geht es dabei darum, dass die angestellten Apothekerinnen und Apotheker im Gefüge der ABDA, der die Landesapothekerkammern angehören, unterproportional vertreten sind. Auch wenn bis jetzt nur die Apothekerkammer Berlin zum Austritt aus der ABDA verurteilt wurde und die Kammer dagegen Berufung eingelegt hat, sollte dies trotzdem einen Umdenkungsprozess einleiten: eine neue Struktur mir mehr Transparenz und einer gleichrangigen Vertretung der nichtselbstständigen Apothekerinnen und Apotheker in der ABDA sind ein Gebot der Stunde.

Peter Ditzel

Rasante Veränderungen

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