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Bundesregierung: Mehrbesitz wird einheitlich gehandhabt

BONN (im). Der seit Januar erlaubte eingeschränkte Mehrbesitz von Apotheken wird offenbar in den Bundesländern einheitlich gehandhabt, auch was das Kriterium der räumlichen Nähe der Filialen anlangt. Zumindest liegen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, dass die Länder in dieser Frage unterschiedlich agieren.

Das hat der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums, Dr. Klaus Theo Schröder, vor kurzem im Bundestag in Berlin erklärt. Der Abgeordnete Jens Spahn (CDU) hatte wissen wollen, ob die Bundesregierung hier eine einheitliche Regelung anstrebt, was Schröder nicht für notwendig hielt. Das GKV-Modernisierungsgesetz hat die Begrenzung auf maximal vier Apotheken sowie zusätzlich auf einen Kreis oder benachbarten Kreis eingeführt, um die Kontrolle durch den Leiter zu ermöglichen.

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