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Neuer Bundesausschuss will Chroniker-Problem rasch lösen

BERLIN (ks). Der mit der Gesundheitsreform neu geschaffene Gemeinsame Bundesausschuss ist am 13. Januar in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss ersetzt die bisherigen Normsetzungsgremien der gemeinsamen Selbstverwaltung (Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. Zahnärzte und Krankenkassen, Ausschuss Krankenhaus, Koordinierungsausschuss). Er hat künftig alle versorgungsrelevanten Entscheidungen zu treffen, die bisher diesen Ausschüssen oblagen. Insbesondere hat er zu entscheiden, welche Leistungen ein gesetzlich Krankenversicherter von seiner Krankenkasse erhält. Die Leitung des Gemeinsamen Bundesausschuss übernimmt Dr. Rainer Hess.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte anlässlich der konstituierenden Sitzung, der Ausschuss solle die sektorenübergreifende Zusammenarbeit fördern. Dabei müsse stets beachtet werden, dass die integrierte Versorgung die Versorgung der Zukunft sei. Erfreut sei sie darüber, dass nun auch erstmals Vertreter der Patienten mit am Tisch sitzen. Dies werde zu mehr Transparenz und Akzeptanz führen.

Schmidt sagte, sie erwarte nun eine zügige und patientenfreundliche Arbeit. Offene Fragen der Gesundheitsreform seien nun vom Bundesausschuss schnell und im Sinne der Versicherten zu entscheiden. So müsse unter anderem die Chronikerregelung so schnell wie möglich definiert werden.

Hess sicherte zu, "es ist der feste Wille da, dieses Problem möglichst rasch zu lösen". Weiterhin hat der Bundesausschuss die Aufgabe, bis zum 1. April festzulegen, welche nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel auch künftig bei schweren Erkrankungen von den Krankenkassen erstattet werden.

Schmidt erklärte zudem, sie erwarte auch eine zügige Vorbereitung für das unabhängige Institut für Qualitätssicherung in der Medizin, das dem Gemeinsamen Bundesausschuss künftig zuarbeiten soll.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist im Internet zu finden unter www.gemeinsamer-bundesausschuss.de.

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