Aus Kammern und Verbänden

LAK Brandenburg: Wahl der vierten Kammerversammlung

Am 22. Juni 2004 erfolgte durch den Wahlausschuss die öffentliche Stimmenauszählung und die Feststellung des Wahlergebnisses für die vierte Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg.

Folgendes Ergebnis wurde ermittelt:

Wahlberechtigte: 1202 Abgegebene Stimmen: 676 Ungültige Stimmen: 25 Gültige Stimmen: 651

Wahlvorschlag 1: "Offizinapotheker" 219 Stimmen = 33,64%

Wahlvorschlag 2: "Brandenburger Apotheker" 275 Stimmen = 42,24%.

Wahlvorschlag 3: "Junge Initiative Brandenburger Apotheker" 157 Stimmen = 24,12%.

Nach dem Verhältnis der gültigen Stimmen entfallen nach dem Höchstzahlverfahren d' Hondt 13 Sitze für die Liste 1 17 Sitze für die Liste 2 10 Sitze für die Liste 3

Diese Sitze werden in der Reihenfolge ihrer Benennung auf dem Listenwahlvorschlag wie folgt besetzt:

Liste 1:

Behrendt, Olaf; Berlin Dr. Lorenz, Andrea; Werder/H. Dr. Singer-Klimaschewski, Ingrid; Templin Klauß, Martina; Königs Wusterhausen Mann, Ernst-Uwe; Cottbus Fürstenberg, Frank; Wittenberge Winkel, Frithjof; Grünheide Lange, Hans-Joachim; Reichenwalde Noeske-Heisinger, Dirk; Neuruppin Ehlert, Jörg; Luckau Krug, Hans-Heinrich; Herzberg Ausserfeld, Frank; Fredersdorf Neumann, Jonny; Berlin

Liste 2:

Dr. Kögel, Jürgen; Belzig Creuzburg, Stephan; Elsterwerda Kaaker, Ekkehart; Oranienburg Suschowk, Annegret; Cottbus Dr. Dobbert, Hans; Forst/L. Meyer, Karla; Lebus Langner, Renate; Bergholz-Rehbrücke Kinscheck, Axel; Neuruppin Dunke, Barbara; Potsdam Galys, Werner; Premnitz Ertle, Reiner; Cottbus-Döbbrick Fleckeisen, Sabine; Ludwigsfelde Klein, Susanne; Potsdam Toll, Christian; Angermünde Kranz, Ilona; Röpersdorf Dr. Zerbe-Kunst, Annerose; Wiesenau b. Frankfurt/O. Krüger, Rainer; Falkenberg

Liste 3:

Georgiew, Thomas; Nauen Dobbert, Jens; Forst Lange, Elke; Rüdersdorf Franz, Ingo; Werder/H. Krekow, Annette; Lutzketal/OT Schenkendöbern Galys, Eckhard; Premnitz Hesse, Alexander; Bad Freienwalde Arsand, Reik; Berlin Karich, Silke; Kleinkoschen Hanika, Knut; Kolkwitz

Gemäß § 24 der Wahlordnung entscheidet die Kammerversammlung auf Einspruch über die Gültigkeit der Wahl oder von Teilen der Wahl, über den Verlust der Mitgliedschaft sowie über die Rechtmäßigkeit der Feststellungen des Wahlleiters. Die Wahlprüfung erfolgt nur auf Einspruch. Einspruch gegen die Feststellungen nach § 21 Abs. 8 und § 23 Abs. 2 Nr. 1 der Wahlordnung kann nur der Betroffene, in den übrigen Fällen jeder wahlberechtigte Kammerangehörige einlegen. Ein Einspruch des Betroffenen ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Wahlergebnisses beim Vorstand der Kammer, in den übrigen Fällen zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Wahlleiter schriftlich einzureichen.

Kathrin Fuchs, Wahlleiter Berndt Kessler, Stellvertreter des Wahlleiters

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.