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Bundesregierung: dm-Filiale als Rezeptsammelstelle wird kritisch gesehen

BONN (im). Die Bundesregierung steht wegen der Frage, ob die Kooperation zwischen der Drogeriekette dm und der niederländischen Europa Apotheek legal ist, mit den zuständigen Behörden in Verbindung. Grundsätzlich sehe man das Sammeln von Rezepten in den dm-Filialen sehr kritisch, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Marion Caspers-Merk am 30. Juni im Bundestag.

Der Unions-Abgeordnete Jens Spahn hatte wissen wollen, wie die Regierung die Sammlung von Rezepten in den Filialen der Drogeriekette für die Versandapotheke bewertet. Spahn hatte im Bundestag sogar die Einschätzung der Apothekerkammer Nordrhein erwähnt, die diese Kooperation eindeutig als illegale Rezeptsammelstelle einstuft (die DAZ berichtete). Wie Caspers-Merk sagte, untersagt das Apothekenrecht "mit gutem Grund", Rezepte in gewerblichen Betrieben zu sammeln.

Ein Grund dafür sei, den Bürgern das Bewusstsein zu geben, dass es sich beim Arzneimittel um ein "Produkt der besonderen Art" handelt, bei dem die Beratung Bestandteil der Abgabe ist. Daher spreche es gegen die Arzneimittelsicherheit, wenn den Menschen das Gefühl vermittelt werde, dass sie Medikamente genauso wie Gemüse, Fotoarbeiten oder Genussmittel von der gleichen Stelle zur Verfügung gestellt bekämen. Hier müsse das deutsche Recht angewendet werden wie generell bei der Versorgung von Arzneimitteln aus dem Ausland, sagte die Staatssekretärin.

Mit den zuständigen Behörden stehe das Bundesgesundheitsministerium in Verbindung und prüfe Maßnahmen, um die notwendige Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. Für die Aufsicht sei allerdings das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Hier waren nach dem Bekanntwerden der Kooperation Apothekerverband und die Kammer Nordrhein sofort tätig geworden und hatten das Landesgesundheitsministerium, die Aufsichtsbehörden und die Wettbewerbszentrale informiert.

Die Absprache zwischen der Drogeriekette und der niederländischen Versandapotheke verstößt gegen § 43 Arzneimittelgesetz, so der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein Thomas Preis (s. DAZ Nr. 25/2004, S. 19). Darüber hinaus seien die Rezeptsammelstellen in den Filialen ein Verstoß gegen § 24 Apothekenbetriebsordnung.

Die Bundesregierung steht wegen der Frage, ob die Kooperation zwischen der Drogeriekette dm und der niederländischen Europa Apotheek legal ist, mit den zuständigen Behörden in Verbindung. Grundsätzlich sehe man das Sammeln von Rezepten in den dm-Filialen sehr kritisch, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Marion Caspers-Merk am 30. Juni im Bundestag. 

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