DAZ aktuell

"arznei-haus24" am Ende

HAMBURG (tmb). Der Ärger um das Hamburger "arznei-haus24" ist beendet. Der als Versandhandel eingestufte "Botendienst" unterlag nicht nur vor Gericht, sondern beendete offenbar auch seine Tätigkeit.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am 1. Juli teilte der Prozessvertreter von "arznei-haus24" mit, das Unternehmen habe seine Geschäftstätigkeit eingestellt. Daher sollte der Rechtsstreit mit der Wettbewerbszentrale zu einem Abschluss kommen. Der Vertreter von "arznei-haus24" erkannte daraufhin die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 24. September 2003 an. Darin hatte das Gericht den angeblichen "Botendienst" des Unternehmens als unzulässigen Versandhandel eingestuft.

Das Unternehmen hatte angeboten, Arzneimittel bei einer nicht näher bezeichneten Apotheke abzuholen und dann den Patienten zu liefern. Außerdem hatte das Gericht den angepriesenen Verzicht auf die Erhebung von Zuzahlungen für unzulässig erklärt (siehe Berichte in DAZ Nr. 1/2004, S. 31 und DAZ Nr. 24/2004, S. 33).

Die Parteien nahmen die Berufung gegen ein früheres Urteil in der langen Geschichte dieses Rechtsstreites zurück. Die Wettbewerbszentrale, die auf Betreiben des Hamburger Apothekervereins und der Hamburger Apothekerkammer tätig war, verzichtete darauf, ein bereits angestrengtes Ordnungsmittelverfahren weiter zu verfolgen. Die hierfür entstandenen Kosten trägt das "arznei-haus24".

Bei der Verhandlung am 1. Juli hatte der Vorsitzende des dritten Zivilsenates beim Hanseatischen Oberlandesgericht wiederum die Position des Landgerichts Hamburg bestätigt. Demnach falle das Geschäftsmodell des "arznei-haus24" unter die Versandhandelsdefinition gemäß Kloesel und Cyran. Die Unzulässigkeit eines vollständigen oder teilweisen Verzichts auf die Arzneimittelzuzahlung ergebe sich bereits aus § 7 HWG.

Signal für die Apothekerschaft

Damit hat eine lange juristische Auseinandersetzung offenbar ein für die Apotheker günstiges Ende gefunden. Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, sieht darin einen Sieg auf ganzer Linie für die Hamburger Apothekerschaft. Gegenüber der DAZ erklärte Graue, es mache Sinn, gegen unzulässige Geschäftsmodelle vorzugehen. Er appellierte an die Apotheker auch in anderen Bundesländern, solche Entwicklungen nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern mit juristischen Mitteln konsequent zu verfolgen.

Der Ärger um das Hamburger arznei-haus24 ist beendet. Der als Versandhandel eingestufte "Botendienst" unterlag nicht nur vor Gericht, sondern beendete offenbar auch seine Tätigkeit. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am 1. Juli teilte der Prozessvertreter von arznei-haus24 mit, das Unternehmen habe seine Geschäftstätigkeit eingestellt.

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