Arzneimittel und Therapie

Verschreibungspflicht: Entscheidungen des Sachverständigenausschusses

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht tagte am 29. Juni 2004 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Er ist gemäß § 48 AMG regelmäßig anzuhören, wenn Anträge zur Umstufung in der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln anstehen.

Der Sachverständigenausschuss sprach sich für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von

  • Penciclovir (Vectavir® Creme) zur Anwendung bei Lippenherpes in Packungsgrößen bis 2 g und Konzentrationen bis 20 mg aus.

Des weiteren soll ein Tierarzneimittel

  • Deltamethrin INN zur Anwendung beim Hund entlassen werden.

Unterstellungen unter die Verschreibungspflicht

Überwiegend auf Antrag des BfArM hat sich der Sachverständigenausschuss für die Unterstellung folgender Arzneimittel unter die Verschreibungspflicht nach § 48 ausgesprochen:

  • Lidocain – als Ohrentropfen
  • Stramonii folium et semen (Stechapfel, Blätter und Samen) – zum Rauchen und Verräuchern
  • Magnesiumbis(hydrogenaspartat)-Dihydrat zur intrakoronaren Anwendung
  • Midodrinhydrochlorid
  • Arzneimittel, die zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken Radionuklide enthalten.

Formal sind die Entscheidungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht Empfehlungen, in der Vergangenheit wurden sie jedoch praktisch in allen Fällen dann durch den Verordnungsgeber (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit Zustimmung des Bundesrats) in eine Rechtsverordnung umgesetzt. Die Rechtsverordnung mit den Änderungen wird voraussichtlich zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. ck

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