Pharmazeutisches Recht

Kostensatzung der LAK

Kostensatzung der Landesapothekerkammer Thüringen

Vom 5. Mai 2004

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Thüringer Heilberufegesetzes i. d. F. vom 29. 1. 2002 (GVBl S. 125) hat die Kammerversammlung am 5. Mai 2004 die folgende Kostensatzung beschlossen.

§ 1

Für Amtshandlungen und die Benutzung von Einrichtungen und Gegenständen sowie für besondere Leistungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis erhoben.

§ 2

Bei der Erhebung von Gebühren und Auslagen nach § 5 Abs. 4 Satz 4 bis 7 und § 8 Thüringer Heilberufegesetz sind die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in ihrer jeweiligen Fassung anzuwenden. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungskostengesetzes entsprechend.

§ 3

Diese Kostensatzung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Kostensatzung in der Fassung vom 16. Januar 1991, zuletzt geändert am 29. November 2001, außer Kraft.

Vorstehende, durch das Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 3. Juni 2004 genehmigte Kostensatzung wird hiermit ausgefertigt.

Erfurt, 7. Juni 2004 gez. Dr. Egon Mannetstätter Präsident der LAK

Kostenverzeichnis als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Thüringen:

1. Allgemeine Gebühren 1.1. Amtshandlungen, für die in der Kostensatzung weder eine besondere Gebühr bestimmt ist, noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist 5,– Euro bis 100,– Euro 1.2. Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen und andere Amtshandlungen zum Nutzen der Beteiligten, soweit in der Kostensatzung weder eine besondere Gebühr bestimmt ist, noch Kostenfreiheit vorgesehen ist. 1,– Euro bis 50,– Euro 1.3. Auskünfte, Akteneinsicht (außerhalb von anhängigen Verwaltungsverfahren) Übersendung von Akten zuzüglich Portokosten 2,50 Euro bis 7,50 Euro 1.4. Ausstellung von Zweitfertigungen und Umschreibungen von Urkunden 25,– Euro 1.5. Beglaubigungen 10,– Euro 1.6. Säumniszuschläge 1.6.1 erste Mahnung 5,– Euro 1.6.2 jede weitere Mahnung 10,– Euro 2. Ausbildungswesen 2.1. Gebühr für Eintragung eines Berufsausbildungsverhältnisses zum/zur Pharmazeutisch Kaufmännischen Angestellten in das Verzeichnis des Berufsausbildungsverhältnisses und für die Betreuung und Überwachung des Berufsausbildungsverhältnisses 125,– Euro 2.2. Zwischenprüfung 25,– Euro 2.3. Abschlussprüfung 35,– Euro 2.4. Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit 25,– Euro 2.5. Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung 25,– Euro 2.6. Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungsabschlüsse 25,– Euro 3. Fortbildung Teilnehmergebühren Fortbildungsveranstaltungen 3.1. Kurz- und Halbtagsveranstaltungen bis 75,– Euro 3.2. Ganztagsveranstaltungen bis 100,– Euro 3.3. Mehrtagesveranstaltungen pro Tag bis 100,– Euro In besonderen Ausnahmefällen kann der Vorstand abweichende Teilnehmergebühren festlegen. Die Gebühren sind jeweils vor Antritt der Fortbildungsveranstaltung zu entrichten. Zertifizierte Fortbildungen Zertifizierte Fortbildungen im Sinne dieser Kostensatzung sind mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen, deren erfolgreicher Abschluss den Teilnehmern mit einem Zertifikat bestätigt wird. Teilnehmergebühren 3.4. Halbtagsveranstaltungen bis 75,– Euro 3.5. Ganztagsveranstaltungen bis 200,– Euro 3.6. Mehrtagesveranstaltungen pro Tag bis 200,– Euro 3.7. Praktika, Hospitationen pro Tag (inklusive Ausrüstung und Verbrauchsmaterial) bis 300,– Euro In besonderen Ausnahmefällen kann der Vorstand abweichende Teilnehmergebühren festlegen. Die Gebühren sind jeweils vor Antritt der zertifizierten Fortbildung bzw. vor Antritt des Praktikums oder der Hospitation zu entrichten. Im Wiederholungsfall können die Gebühren neu entstehen. Prüfung und Zertifikatserteilung 3.8. Prüfungsgebühr (schriftliche Prüfung) bis 50,– Euro 3.9. Prüfungsgebühr (mündliche Prüfung) bis 250,– Euro 3.10. Antrag auf Zertifikatserstellung 10,– Euro Die Prüfungsgebühren sind jeweils vor Antritt der Prüfung zu entrichten. Im Wiederholungsfall können die Gebühren neu entstehen. Die Gebühren für die Antragsstellung zur Erteilung des Zertifikates können in den Teilnahmegebühren des Zertifikatskurses enthalten sein. Leitung und Betreuung von Praktika 3.11. Zulassung zur Fortbildungsstätte im Rahmen der Zertifizierten Fortbildung gebührenfrei 3.12. Ermächtigung zur Fortbildungsleitung gebührenfrei Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen 3.13. Antrag auf Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung 50,– Euro 3.14. Anzeige einer bereits akkreditierten Fortbildungsveranstaltung gebührenfrei Fortbildungszertifikat 3.15. Antrag auf Erstellung des Fortbildungszertifikates 10,– Euro 4. Weiterbildung Antrag auf Zulassung zur Weiterbildungsstätte 4.1. Antrag auf Zulassung zur Weiterbildungsstätte gebührenfrei Zusätzliche Kosten, die der Landesapothekerkammer durch Bearbeitung des Antrages entstehen (z. B. Vorortprüfungen, Weitergabe von Kosten der zuständigen Landesbehörde), können dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden. Antrag auf Ermächtigung zur Weiterbildungsleitung 4.2. Antrag auf Ermächtigung gebührenfrei Zusätzliche Kosten, die der Landesapothekerkammer durch Bearbeitung des Antrages entstehen (z.B. berufsrechtliche Überprüfung), können dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden. Bestätigung der Weiterbildungszeiten 4.3. Bestätigung des Weiterbildungsbeginns gebührenfrei 4.4. Bestätigung der im Kammerbezirk geleisteten Weiterbildungszeit gebührenfrei Teilnehmergebühren Weiterbildungsseminare 4.5. Halbtagsveranstaltungen bis 100,– Euro 4.6. Ganztagsveranstaltungen bis 200,– Euro 4.7. Mehrtagesveranstaltungen pro Tag bis 200,– Euro 4.8. Praktika, Hospitationen pro Tag (inklusive Ausrüstung und Verbrauchsmaterial) bis 300,– Euro In besonderen Ausnahmefällen kann der Vorstand abweichende Teilnehmergebühren festlegen Die Gebühren sind jeweils vor Antritt der Weiterbildungsseminare bzw. vor Antritt des Praktikums oder der Hospitation zu entrichten. Im Wiederholungsfall entstehen die Gebühren neu. Prüfungsgebühren 4.9. Antrag auf Zulassung zur Prüfung 10,– Euro 4.10. Prüfungsgebühr 250,– Euro 4.11. Bestätigung der bestandenen Prüfung 10,– Euro 4.12. Ausstellung der Fachapothekerurkunde 50,– Euro Die Gebühren sind vor Stellung des Antrages bzw. vor Antritt der Prüfung zu entrichten. Im Wiederholungsfall entstehen die Gebühren neu. Antrag auf Anerkennung eines adäquaten Weiterbildungsweges 4.13. Antrag auf Anerkennung zum Führen einer Bezeichnung auf einem Gebiet oder Bereich bzw. zur Anerkennung oder teilweisen Anrechnung eines adäquaten Weiterbildungsweges bis 200,– Euro Zusätzliche Kosten, die der Landesapothekerkammer durch Bearbeitung des Antrages entstehen, können dem Antragsteller zusätzlich in Rechnung gestellt werden. 5. Dienstbereitschaft (Apothekenbetriebsordnung, Ladenschlussgesetz) 5.1. Antrag auf teilweise oder vollständige Befreiung von der regulären Dienstbereitschaft für ein Jahr 100,– Euro 5.2. Antrag auf Genehmigung der Rufbereitschaft nach § 23 Abs. 4 ApoBetrO. 100,– Euro 6. Rezeptsammelstellen (Apothekenbetriebsordnung) 6.1. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle 100,– Euro 7. Qualitätsmanagement 7.1. Manual zur Selbst- und Fremdbewertung bis 150,– Euro 7.2. Ergänzungslieferung zum Manual zur Selbst- und Fremdbewertung bis 75,– Euro 7.3. Antrag auf Zertifizierung / Rezertifizierung 800,– Euro 8. Öffentlichkeitsarbeit 8.1. Abonnement Kammer-Information zuzüglich Portokosten 16,– Euro Die Kammer-Information erscheint viermal jährlich. Der Bezugspreis ist für die beitragszahlenden Mitglieder durch den Kammerbeitrag abgegolten. 8.2. Abonnement Kammer-Newsletter gebührenfrei 9. Seminarräume 9.1. Seminarräume Nutzungsgebühr 90,– bis 300,– Euro 10. Beitragswesen 10.1. Gebühr bei fehlender Einzugsermächtigung pro Überweisung 2,50 Euro

Erfurt, 5. Mai 2004 Dr. Egon Mannetstätter Präsident der LAK

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