Pharmazeutisches Recht

Entschädigungsregelung

Entschädigungsregelung für Auditoren und Mitglieder der Zertifizierungskommission im Rahmen der Satzung der Landesapothekerkammer Thüringen für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken

Vom 5. Mai 2004

Die Kammerversammlung hat am 5. Mai 2004 folgende Entschädigungsregelung beschlossen:

§ 1 Personenkreis

Die Landesapothekerkammer Thüringen gewährt Personen, die als Auditoren oder in die Zertifizierungskommission berufen wurden, Entschädigung nach dieser Regelung.

§ 2 Kostenerstattung

(1) Mitgliedern der Zertifizierungskommission und Auditoren werden folgende Fahrtkosten erstattet: – die tatsächlich angefallenen, notwendigen Kosten der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, bei Benutzung der Eisenbahn die Kosten II. Klasse mit Zuschlägen. – bei Benutzung des eigenen Pkw 0,30 Euro/km, für die Mitnahme von weiteren Personen zusätzlich 0,02 Euro/km je Mitfahrer. – Taxikosten, sofern sie zur Erreichung des Zieles notwendig sind. (2) Mitglieder der Zertifizierungskommission und Auditoren erhalten eine Tagespauschale in folgender Höhe: – Bis 10 Stunden 6,– Euro, – bis 14 Stunden 12,– Euro, – bis 24 Stunden 24,– Euro. (3) Für Vertretungen des Mitgliedes der Zertifizierungskommission werden pro Tag bei Abwesenheit – bis zu fünf Stunden 100,– Euro, – über fünf Stunden 200,– Euro gezahlt. (4) Auditoren erhalten für die Bewertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Apotheke, sowie die Erstellung des Auditprotokolls und die Erstellung des Auditberichts eine Pauschale von 400,– Euro.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die Entschädigungsregelung für Auditoren und Mitglieder der Zertifizierungskommission tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Entschädigungsregelung außer Kraft.

Erfurt, 5. Mai 2004 gez. Dr. Egon Mannetstätter, Präsident der LAK

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