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Schweiz: Gesundheitsbehörde blockiert Arzneimittelimporte

(aal). Arzneimittelimporte sind in hochpreisigen Industrieländern eine willkommene Maßnahme zur Einsparung von Arzneimittelkosten. Nach und nach scheint sich diese Erkenntnis überall in der Gesundheitspolitik durchzusetzen. Doch wie ein Blick über die Grenze zu unserem Nachbarland Schweiz zeigt, kann die Durchführung von Importen durchaus ihre Tücken haben.

In Deutschland wird der Parallelimport von Arzneimitteln per Verordnung geregelt, die Durchführung ist vorgeschrieben und wird nachgeprüft. Die Schweizer haben hingegen einen anderen Weg beschritten. Hier ließ der Bundesrat am 1. Januar 2002 den Parallelimport gewisser preisgünstiger Arzneimittel zu. Doch auf dem Markt befindet sich bis heute keines, obwohl der Import für manche Firma ein lohnendes Geschäft sein könnte. Der große Blockierer ist bei unseren Nachbarn erstaunlicherweise die Schweizerische Heilmittelbehörde Swissmedic.

Vorschriften scheibchenweise

Eigentlich sind die Importvoraussetzungen ganz einfach. Es dürfen nur solche Medikamente eingeführt werden, die in ihrem Heimatland länger als zehn Jahre auf dem Markt und damit patentfrei sind. Obwohl eine ganze Menge Präparate diese Anforderungen erfüllt, hat bisher noch keine Importfirma die Erlaubnis zur Einfuhr erhalten. Gesuche wurden mit immer neuen Einwänden und Auflagen abgelehnt. Einmal waren die Unterlagen angeblich unvollständig, ein anderes Mal wurde verlangt, sie abgeheftet, aber nicht in Ordnern abzugeben. Plötzlich wurden Qualitätszertifikate der beteiligten EU-Firmen verlangt, obwohl solche nicht nachprüfbar sind. Im Ganzen entsteht der Eindruck, die Behörde Swissmedic gibt immer nur so weit Informationen an die Antragsteller heraus, dass diese dann an der nächsten Hürde scheitern.

Einfluß der Originalhersteller?

Inzwischen besteht schon die Vermutung, die Umsetzung des politischen Willens werde geschickt verzögert und umgangen – möglicherweise auf Druck der heimischen Pharmaindustrie hin, die nicht an einer Einfuhr billiger Arzneimittel aus dem Ausland interessiert ist. Erhärtet wird dieser Verdacht durch eine Verlautbarung der Behörde, bisher habe überhaupt kein Arzneimittelhersteller eine Importerlaubnis beantragt... kein Wunder, da eine solche nur für reine Importfirmen interessant sein kann!

Erst nachdem das Thema Parallelimporte in der Gesundheitspresse zur Sprache kam, wurden die Importeure zu Gesprächen eingeladen und Fehler in der Darstellung der Anforderungen eingeräumt. Im März dieses Jahres waren dann plötzlich auch die unsinnigen Qualitätszertifikate vom Tisch – doch eine konkrete Importerlaubnis für ein Medikament ist bis heute nicht erteilt.

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