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Versorgungswerke: Kritik am Vermittlungsverfahren zum Alterseinkünftegesetz

BONN (im). Die Versorgungswerke kritisieren das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat zum Alterseinkünftegesetz. Es sei unzureichend und vermeide nicht in allen Fällen Doppelbesteuerung bei Selbstständigen. Die Versorgungswerke erwägen sogar Verfassungsbeschwerden.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) Ulrich Kirchhoff begrüßte am 2. Juni in Köln zwar das Ergebnis zur künftigen Besteuerung der privaten Kapital-Lebensversicherung. Kirchhoff bemängelte aber, dass die Vermeidung von Doppelbesteuerung von Selbstständigen in den Versorgungswerken nicht behandelt wurde.

Kernstück des Alterseinkünftegesetzes ist die Umstellung bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge auf die nachgelagerte Besteuerung. Renteneinkünfte werden in voller Höhe steuerpflichtig, im Gegenzug dürfen Rentenbeiträge steuermindernd geltend gemacht werden, die Umstellung ist schrittweise über Jahre geplant.

Vor allem ist laut Kirchhoff problematisch, dass nur Rentenanteile aus Beiträgen über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor mit dem Ertragsanteil besteuert würden, wenn die Beiträge bis zum 31. Dezember 2004 gezahlt würden und eine Beitragszahlung über dem Höchstbeitrag des gesetzlichen Systems für mindestens zehn Jahre vorliege. Das benachteiligt Freiberufler in den neuen Bundesländern, so die ABV. Bei Freiberuflern, die auch in Zukunft Pflichtbeiträge über dem Höchstbeitrag an ihre Versorgungswerke zahlen müssten, sei die Doppelbesteuerung evident. Aus diesem Grund schloss Kirchhoff Verfassungsbeschwerden nicht aus.

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