Pharmazeutisches Recht

Hessen: Weiterbildungsordnung, Änderung

Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vom 2. September 1996,

gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 20. Juni 1996, genehmigt vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit am 2. August 1996, veröffentlicht in der PZ-Nr. 38/1996, S. 3527 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 31. März 2004, genehmigt vom Hessischen Sozialministerium am 28. April 2004.

Die Weiterbildungsordnung und die Anlage zur Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen werden wie folgt geändert: § 2 Abs. 2 der WBO wird wie folgt gefasst:

In den Bereichen "Gesundheitsberatung", "Lehrtätigkeit", "Ernährungsberatung", "Homöopathie und Naturheilkunde" und "Onkologische Pharmazie" kann eine Weiterbildung zur Erlangung des Rechts auf Führung einer Zusatzbezeichnung erfolgen.

§ 6 Abs. 3 Satz 3 der WBO wird gestrichen.

Die Anlage zur Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 8. Bereich Homöopathie und Naturheilkunde wird folgende Ziffer 9. Bereich Onkologische Pharmazie eingefügt: 9. Bereich Onkologische Pharmazie Die Zusatzbezeichnung "Onkologische Pharmazie" ist der Bereich, der sich mit der Beratung und der Arzneimittelversorgung des Tumorpatienten befasst. Dies schließt die Tumorpathophysiologie, die Pharmakologie von Tumortherapeutika sowie ihre sachgerechte, applikationsfertige Herstellung und Handhabung ein. Weiterhin befasst sich die Onkologische Pharmazie mit der klinisch-pharmazeutischen Beratung des onkologisch tätigen Arztes, dem Umgang mit Informationen auf dem Gebiet der Onkologie sowie der Planung, Durchführung und Bewertung klinischer Studien.

Weiterbildungsziel: Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in

  • der Handhabung von Tumortherapeutika
  • Umgang mit Tumortherapeutika
  • Herstellung und Prüfung unter besonderer Berücksichtigung von Stabilität und Inkompatibilität
  • Entsorgung
  • Vermeidung von Gefährdungen der Patienten und des Personals
  • den Grundlagen der Onkologie – Prozesse der Tumorentstehung und Methoden der Tumorerkennung – onkologische Krankheitsbilder – Prinzipien der Tumortherapie und Mechanismen der Tumorresistenz – Tumorprävention – ökonomische und soziale Bedeutung von Tumorerkrankungen – Pharmakologie der Tumortherapeutika – pharmazeutisch-technologische Eigenschaften der Tumortherapeutika
  • Supportivtherapie
  • der klinisch-pharmazeutischen Praxis – Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegepersonal
  • patientenorientierte Versorgung
  • der Information – Erstellung, Dokumentation und Bewertung von Arzneimittelinformationen
  • Erfassen und Weiterleiten von Arzneimittelrisiken
  • der Planung und Durchführung klinischer Studien in der Onkologie
  • der Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

    Weiterbildungszeit und Durchführung: 24 Monate in einer zur Weiterbildung für Onkologische Pharmazie geeigneten Einrichtung mit eigener Zytostatikaherstellung, sowie des Besuchs von mindestens 100 Seminarstunden. Als geeignet gelten Einrichtungen, deren Betreiber bestätigt hat, dass die durch den Ausschuss für Apotheken-, Arzneimittelwesen und Medizinprodukte der Arbeitsgemeinschaft leitender Ministerialbeamten (= AG-LMB) erarbeitete Richtlinie für die Herstellung applikationsfertiger Zytostatikalösungen in Apotheken (Zytostatikarichtlinie) in der jeweils geltenden Fassung beachtet wird.

    Der Besuch der von der Kammer zugelassenen Seminare ist nachzuweisen. Praxisanforderungen:

  • Herstellung, Beurteilung und Überprüfung von mindestens 200 Zubereitungen
  • Erstellung und Präsentation von mindestens 3 Patientenprofilen nach SOAP ( Subjective Objective Assessment Plan)
  • Bearbeitung und Dokumentation von fünf ausgewählten Anfragen zur zytostatischen Therapie
  • Erstellung eines Patienteninformationsblattes zu einem pharmazeutisch-onkologischen Thema oder Nachweis und Dokumentation mindestens einer Patientenberatung auf Station
  • Planung und Durchführung von mindestens einer Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung für pharmazeutisches oder medizinisches Personal.

    Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten findet durch ein Fachgespräch statt. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2004 in Kraft.

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