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Festbeträge: Krankenkassen sind wieder am Zug

BONN (hb). Um die Festsetzung der Arzneimittelfestbeträge hat es in den letzten Jahren viel Gezerre gegeben. Nach der Verfassungs- und kartellrechtlichen Überprüfung des Verfahrens sei die Selbstverwaltung nun "wieder am Zug", stellte Wolfgang Kaesbach, Abteilungsleiter Arzneimittel und Medizinprodukte beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen, zu den neuen Rahmenbedingungen für die Erstattung von Arzneimitteln auf einer Veranstaltung von Colloquium pharmaceuticum am 5. Mai 2004 in Bonn fest.

Richtig neu ist eigentlich nur, dass nun auch Festbetragsgruppen ausschließlich für patentgeschützte Wirkstoffe mit mindestens drei Arzneimitteln nach Stufe 2 gebildet werden können, hob Kaesbach hervor. Ansonsten hat sich durch das GKV-Modernisierungsgesetz und die Rechtsprechung keine wesentlich neue Sachlage ergeben.

Berechnung auf Basis des AEP

Es bestehe allerdings vielerorts Nachholbedarf, und auch die neue Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Arzneimittel sei entsprechend zu berücksichtigen. Während die Festbeträge bisher auf Basis der Apothekenverkaufspreise (AVP) inklusive Mehrwertsteuer ermittelt worden sind, wird nun eine modifizierte Festbetragsberechnung auf Basis der in der Lauer-Taxe ausgewiesenen Apothekeneinkaufspreise (AEP) vorgenommen. Hiermit bleiben die Werte der Regressionskoeffizienten für die Wirkstärke und die Packungsgrößen erhalten und der verzerrende Ein-fluss des Festzuschlages von 8,10 Euro wird vermieden.

Kaum neue Zuzahlungen

Insgesamt erwartet der Gesetzgeber ein Einsparvolumen von einer Milliarde Euro, das durch die Anpassung der Festbeträge an eine veränderte Marktlage, die Absenkung der Stufe 1 auf das untere Preisdrittel und durch die Einbeziehung von Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen erreicht werden soll.

Diskussionsbedarf bei Patentgeschützten

Kaesbach warnte in diesem Zusammenhang davor, Patienten vorschnell zu verunsichern. Das "Horrorszenario", die Festbeträge würden nicht abgesenkt und die Patienten würden in hohe Zuzahlungen getrieben, entbehrt jeglicher Grundlage, betonte er nachdrücklich, denn der Prozentsatz der Arzneimittel, die durch die Anpassung zuzahlungspflichtig werden, ist außerordentlich gering. Im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel gebe es bezüglich der Ausnahmen bei einer "neuartigen Wirkungsweise", einer "therapeutischen Verbesserung" beziehungsweise "auch wegen geringer Nebenwirkungen" noch einiges an Diskussions- und Klärungsbedarf.

8 Mrd. Euro Umsatz unter Festbeträgen

Nach dem Beschluss der Krankenkassen vom 13. Februar 2004 sind seit 1. April nun 416 Gruppen mit insgesamt 391 Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen und einem Umsatzvolumen von rund 8 Mrd. Euro unter Festbeträgen (s. Tab. 1). Damit hat Deutschland im Vergleich mit anderen EU-Staaten das mit Abstand differenzierteste Festbetragssystem. "Wir hoffen, die Dinge, die noch offen sind, im nächsten Monat abgearbeitet zu haben", prognostizierte Kaesbach. Danach solle "der Festbetragszug mit ICE-Geschwindigkeit rollen".

Um die Festsetzung der Arzneimittelfestbeträge hat es in den letzten Jahren viel Gezerre gegeben. Nach der Verfassungs- und kartellrechtlichen Überprüfung des Verfahrens sei die Selbstverwaltung nun "wieder am Zug", stellte Wolfgang Kaesbach, Abteilungsleiter Arzneimittel und Medizinprodukte beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen, zu den neuen Rahmenbedingungen für die Erstattung von Arzneimitteln auf einer Veranstaltung von Colloquium pharmaceuticum am 5. Mai 2004 in Bonn fest. 

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