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Stichtag ist der 23. Mai 2004. Bis zu diesem Termin müssen Sie in der Apotheke einen Datenschutzbeauftragten bestellt und den Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Betrieb an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) angepasst haben. Ich schätze einmal, dass die überwiegende Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen diesen Termin bisher noch nicht verinnerlicht geschweige denn entsprechende Vorkehrungen getroffen hat.

In der Tat, irgendwie ging diese Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes, die bereits im Mai 2001 in Kraft trat, an den meisten von uns spurlos vorbei. Jetzt ist die Schonfrist des Gesetzgebers zu Ende. Wer ab 23. Mai keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat und nicht weitere Forderungen – wie z. B. entsprechende Dokumentationen – der BDSG-Novelle erfüllt hat, dem drohen saftige Geldbußen von bis zu 25 000 Euro.

Einen Datenschutzbeauftragten müssen übrigens alle Betriebe vorweisen, die mehr als vier Personen beschäftigen, die personenbezogenen Daten einsehen oder bearbeiten können. Behörden können auch ohne besonderen Anlass prüfen, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass am 24. Mai ein Beamter in Ihrem Betrieb erscheint und nach dem Datenschutzbeauftragten, dem "Verfahrensverzeichnis für jedermann" und der internen Verarbeitungsübersicht fragt – auf die leichte Schulter nehmen sollten Sie es nicht.

Insider rechnen damit, dass Aufsichtsbehörden weitere Prüfer anstellen, die ihre Aufsicht dann offensiver angehen als bisher. Machen Sie sich also schon einmal mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes vertraut und überlegen Sie, wen Sie als Datenschutzbeauftragten einsetzen wollen. Dies kann eine im Datenschutzrecht geschulte und fortgebildete Person Ihrer Apotheke sein oder eine externe Person. Einzelheiten erfahren Sie in unserem Beitrag in dieser Ausgabe.

Einerseits ist diese neue Regelung des Datenschutzgesetzes sinnvoll. Denn auch in Kleinbetrieben, insbesondere in Apotheken, fallen eine Menge an schutzwürdigen Daten von Kunden und Patienten an. Wenn Sie sich klar machen, wo Sie diese Daten speichern (z. B. Apothekencomputer), wer Zugang dazu hat (fasst alle Mitarbeiter), wie sie geschützt sind (nicht oder nur durch System-Passwort), oder was wäre, wenn Einbrecher den PC oder Server stehlen – spätestens dann wird man sensibel für diese gesetzliche Bestimmungen.

Andererseits stellt man auch fest, dass einige Bestimmungen des Datenschutzes z. T. über das Ziel hinausschießen und von Großbetrieben einfach auf Kleinbetriebe übertragen werden – ob sie passen oder nicht.

Eine neue Apothekenwelt soll zum Tag der Apotheke am 24. Juni wahr werden: das Hausapothekenmodell für alle. Wie der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbands Gerhard Reichert auf dem Bayerischen Apothekertag am vergangenen Wochenende in Aschaffenburg erklärte, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Leistungen wie Arzneimittel-Checks auf Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten, Arzneimitteldossiers, Blutwerte-Checks und der Home-Service allen Apothekenkunden zuteil wird.

Recht hat er. Ich konnte mir auch kaum vorstellen, dass diese Leistungen z. B. nur den Barmer-Versicherten angeboten werden, weil mit dieser Krankenkasse eben ein gesonderter Vertrag darüber besteht, und den AOK- oder Privatpatienten nicht. Ob man für Extra-Leistungen vom Patienten einen Extra-Obulus verlangen will und kann und in welcher Höhe, zeigt der Markt.

Zurzeit wird ein Hausapotheken-Gutscheinheft entwickelt, das dann an Patienten ausgegeben werden kann. In ihm finden sie Schecks über Hausapothekenleistungen zur Einlösung in der Apotheke. Solche Schecks machen die Leistungen der Apotheke "wertiger". Denn, man hat richtig erkannt: Viele Leistungen der Apotheke, z. B. auch in Sachen Arzneimittelsicherheit, gingen bisher im öffentlichen Bewusstsein verloren oder wurden als solche nicht gesehen oder gar gewürdigt. Damit muss jetzt Schluss sein.

Die Apotheke muss ihre Leistungen viel besser in der Öffentlichkeit verkaufen – Gutes tun, aber auch darüber reden. Letzteres wurde oft vergessen. In der neuen Welt der Apotheken nach dem GMG, in der wir uns z. B. aktiv mit Konkurrenz aus dem Versandhandelsbereich auseinandersetzen müssen, ist es wichtiger denn je, unsere einzigartigen Leistungen gut zu verkaufen. Zeigen Sie Kompetenz!

Peter Ditzel

Das ist die neue Welt

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