Aus Kammern und Verbänden

Krankenhausapotheken: Integrierte Versorgung als Chance

Nicht nur Offizinapotheken, sondern auch Krankenhausapotheken müssen sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen im Gesundheitswesen auseinandersetzen. Eine mögliche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen lautet: Integrierte Versorgung.

Herausforderungen für Krankenhausapotheken

Durch die Einführung des DRG-Systems (diagnosis related groups) ist ein Umdenken von Abteilungssicht auf langfristige Fallsicht gefordert. Die Leistungsstruktur des Krankenhauses muss gegenüber den Krankenkassen transparent gemacht werden, damit die Abrechnungen plausibel sind. Das Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes vom 27. August 2002 erlaubt die Abgabe von Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken auch an ermächtigte Ärzte (z. B. für ambulante Chemotherapien und Notfalleingriffe im Rahmen der Entbindung) zur unmittelbaren Anwendung.

Ambulante Patienten dürfen künftig ebenfalls in bestimmten Fällen von der Klinikapotheke versorgt werden. Die Vergütung dieser Arzneimittel regelt das Sozialgesetzbuch V. Gemäß § 129 a SGB V ist für die Versorgung von ambulanten Patienten mit Arzneimitteln ein Vertrag zwischen dem Krankenhausträger und den Krankenkassen oder deren Verbänden erforderlich.

Ferner können Patienten, die kurz vor Wochenenden oder Feiertagen entlassen werden, zur Überbrückung Medikamente aus der Krankenhausapotheke erhalten. Dies ist nicht unproblematisch. Soll man eine ganze Schachtel mitgeben oder nur einzelne Tabletten mit einer Kopie der Gebrauchsinformation? Oder soll man gar ein One-unit-dose-System einführen? Die ideale Lösung wäre, die Entlassversorgung dauerhaft so zu sichern, dass keine Medikamente mitgegeben werden müssen. Diese Lösung ist zugleich auch die preisgünstigste.

Koordination von stationärer und ambulanter Versorgung

Neben der Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln gibt es nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfahrungsgemäß auch häufig Probleme mit der Organisation der häuslichen Pflege und der Weiterbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt. Bis jetzt koordiniert kein Generalist alle diese Dienstleistungen, sodass der Patient bzw. seine Angehörigen sich mühsam im Dickicht der Leistungsanbieter zurechtfinden müssen.

Um diesem Missstand abzuhelfen, kam die Idee auf, den Apotheker als Case-Manager einzusetzen. Und um die Idee umzusetzen, gründeten einige Stuttgarter Apotheker Anfang des Jahres den Verein IntegraCare®. Sein Ziel ist die Verbesserung der Patientenversorgung an der Schnittstelle von Krankenhaus und ambulanter Versorgung.

In einem kleinzelligen regionalen Netzwerk wird der Patient durch bekannte Personen betreut. Durch die nahtlose Betreuung werden Ressourcen sparsam eingesetzt und die Qualität und Effizienz von medizinisch-pharmazeutischen Leistungen gesteigert. Vorteile davon haben alle Beteiligten: Der Patient fühlt sich rundum gut versorgt, und die Dienstleister lernen voneinander.

Eins darf man allerdings nicht aus den Augen verlieren: Eine vertrauensvolle und offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten – Krankenhausapotheker, Apotheker in einer öffentlichen Apotheke, Krankenhausarzt und niedergelassener Arzt – ist unabdingbar für das Gelingen des Netzwerks.

Quelle:

Vortrag von Apothekerin Sr. Karin Johanna Haase, Stuttgart, im Rahmen der Mitgliederversammlung des Forum Leipzig am 4. April in Frankfurt/Main.

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