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GEK wird Beitragssatzsenkung verweigert

BERLIN (ks). Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die geplante Beitragssatzsenkung der Gmünder Ersatzkasse (GEK) von derzeit 13,9 Prozent auf 13,5 Prozent zum 1. Mai nicht genehmigt. Die Ablehnung der Beitragssatzsenkung begründete die Aufsichtsbehörde mit Zweifeln am GEK-Haushaltsplan 2004. Für den Vorstandsvorsitzenden der GEK, Dieter Hebel, ist der "plötzliche Gesinnungswandel" nicht nachvollziehbar. Erst vier Tage vor der geplanten Beitragssatzsenkung erklärte die Behörde, dass sie ihre Genehmigung verweigere. Dies sei eine "Demütigung" für die rund 1,4 Millionen GEK-Versicherten, sagte Hebel am 11. Mai in Berlin.

Hebel erklärte, ein leitender Mitarbeiter des BVA habe bereits im März die Genehmigung mündlich bestätigt. Auch zeige die Haushaltsentwicklung in den ersten vier Monaten dieses Jahres, dass die Gesundheitsreform tatsächlich für Entspannung sorge. Dennoch meine der BVA-Präsident nun offenbar, alle die bisher den Haushaltsplan geprüft haben, seien "nicht gescheit", so der GEK-Chef.

GEK will gegen BVA-Entscheidung vorgehen

Der GEK-Verwaltungsrat hatte die Beitragssatzsenkung schon im Dezember 2003 beschlossen. Noch im September 2003 hatte das BVA der GEK einen kostendeckenden Beitragssatz bescheinigt, erklärte Hebel. "Von Anfang an war die Beitragssatzplanung eng mit dem BVA abgestimmt". Warum das Amt plötzlich einen Rückzieher gemacht hat, ist dem GEK-Chef völlig unklar. Die amtliche Begründung sei nicht nachvollziehbar.

Die Aufsichtbehörde zweifele am Ergebnisziel des GEK-Haushalts 2004, sage aber nicht, welche Zahlen konkret beanstandet werden. Hebel kündigte an, die GEK werde "alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einlegen, damit unsere Versicherten und Arbeitgeber doch noch von dieser Einsparung profitieren". Am vorangegangenen Wochenende hatte der GEK-Verwaltungsrat beschlossen, zunächst vor dem Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen.

BVA will Augenmerk auf verschuldete Kassen legen

BVA-Präsident Rainer Daubenbüchel hat unterdessen angekündigt, die Beitragssatzgestaltung verschuldeter Kassen künftig strenger als in der Vergangenheit zu prüfen. Allerdings wies er den Vorwurf zurück, die Behörde habe ihre Aufsichtspflicht bislang nicht ausreichend erfüllt. "Wir haben weder weggeschaut noch geschlafen" sagte Daubenbüchel der "Welt" (Ausgabe vom 10. Mai).

Die Krankenkassen hätten Schulden angehäuft, weil sie ihre künftigen Beitragseinnahmen in der Vergangenheit auf die Prognosen der Wirtschaftsweisen der Bundesregierung stützten – doch auch die Ökonomen schätzten die wirtschaftliche Entwicklung im Rückblick zu positiv ein. Lediglich bei offensichtlichen Prognosefehlern hätte das BVA die Haushaltspläne beanstanden können, so Daubenbüchel.

Dem "Handelsblatt" (Ausgabe vom 10. Mai) sagte der BVA-Präsident, er könne nicht ausschließen, dass einige Krankenkassen schon bald ihre Beiträge erhöhen müssen. Probleme gebe es bei allen Kassenarten – prominentestes Beispiel ist derzeit die BKK für Heilberufe. Mit ihren 365 Mio. Euro Schulden droht ihr die Schließung, wenn bis zum Monatsende kein Sanierungsplan steht.

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