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OTC-Ausnahmeliste: GKV spart mehr als vorgesehen

BERLIN (ks/ims). Nach Berechnungen des Instituts für Medizinische Statistik IMS Health wird die Pharmaindustrie durch den Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) größere Umsatzverluste hinnehmen müssen, als das gesundheitspolitische Sparziel es vorsieht.

Nach der seit Mitte März vorliegenden Ausnahmeliste für weiterhin zu Lasten der GKV erstattungsfähige OTC-Präparate werden zukünftig etwa 90 Prozent der bisherigen ärztlichen Verordnungen an Patienten über 13 Jahre wegfallen. Dies bedeutet für die GKV zunächst Kosteneinsparungen von mehr als zwei Mrd. Euro (Apothekenverkaufspreise).

Das GKV-Modernisierungsgesetz sieht Einsparungen von einer Mrd. Euro durch den Erstattungsausschluss nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel vor. Doch für die Pharmaindustrie sind noch höhere Umsatzverluste vorherzusehen: Selbst wenn über die Selbstmedikation etwa die Hälfte des bisherigen Verordnungsumsatzes aufgefangen wird, würde dies immer noch einen Umsatzeinbruch von etwa 1,2 Mrd. Euro bedeuten, bei einer Kompensation von nur einem Drittel wären es etwa 1,5 Mrd. Euro.

Dies ergaben Berechnungen auf Basis der Studie IMS VIP® (Verschreibungsindex Pharmazeutika). Ungeklärt ist zur Zeit allerdings die Höhe einer eventuellen GKV-Mehrbelastung durch Substitutionen von rezeptfreien Präparaten durch rezeptpflichtige Arzneimittel.

Grundlage der Berechnungen bildeten die im Jahr 2003 erfolgten Verordnungen rezeptfreier Präparate von elf wichtigen Fachgruppen im niedergelassenen Bereich. Berücksichtigt wurden Rezepte für Patienten ab 13 Jahren, da Verordnungen von OTC-Präparaten an Kinder bis zwölf Jahre weiterhin erstattungsfähig sind. Unberücksichtigt blieben die ebenfalls noch erstattungsfähigen Verordnungen für Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen.

Die Berechnungen konnten allerdings keine näher spezifizierten Diagnoseangaben berücksichtigen, die für eine zukünftige GKV-Erstattung relevant sind. Insofern räumt IMS Health ein, dass die Berechnungen das mögliche Erstattungsvolumen etwas unterschätzen bzw. die Umsatzverluste der Unternehmen leicht überschätzen können.

Auf dieser Berechnungsgrundlage lag das Umsatzvolumen von im Jahr 2003 getätigten Verordnungen rezeptfreier Präparate bei 2,6 Mrd. Euro nach Apothekenverkaufspreisen. Dahinter stehen knapp 90 Prozent der insgesamt angefallenen Verordnungen. Gemäß der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses sind noch etwa neun Prozent der in 2003 erfolgten Verordnungen erstattungsfähig, so IMS Health.

Bei einer zukünftig wahrscheinlich häufigeren präzisen Diagnostizierung könnte sich dieser Anteil noch etwas erhöhen. Das in 2004 weiterhin verordnungsfähige Umsatzpotenzial liegt somit den IMS-Berechnungen zufolge in einem Bereich zwischen etwa 220 Mio. und 300 Mio. Euro. Damit stünden mehr als zwei Mrd. Euro zur Disposition, die aus der GKV-Erstattung herausfallen.

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