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Weiterentwicklung des Krankenversicherungsrechts vorgeschlagen

BONN (im). Der gesetzliche zehnprozentige Beitragszuschlag für private Krankenversicherungen zur Senkung der Beiträge im Alter sollte wechselwilligen Bürgern mitgegeben werden können. Dafür hat sich die Experten-Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts ausgesprochen, die am 19. April nach vierjähriger Arbeit ihren Abschlussbericht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übergab.

Die Bundesjustizministerin kündigte in Berlin ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für das kommende Jahr an, in das viele Empfehlungen der Kommission übernommen würden. Durch die Reform sollen Versicherungskunden mehr Rechte erhalten. Die Kommission, die vom Bundesjustizministerium seinerzeit eingesetzt worden war, geht in ihrem Bericht unter anderem auf die private Krankenversicherung (PKV) ein.

Sie empfahl, den zehnprozentigen Beitragszuschlag, der seit 2000 erhoben wird, um die Beiträge im Alter zu senken, übertragbar auszugestalten. Konkrete Vorschläge gab sie dazu nicht, da der Zuschlag nicht im VVG, sondern im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt werde.

Problem: Altersrückstellung

Als Hauptproblem in der PKV bezeichnen die Experten im Bericht allerdings die fehlende Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel der Assekuranz. Ein Teil der gezahlten Prämie wird für Rückstellungen verwendet, damit die Beiträge im Alter nicht zu stark steigen. Die Kommission hält die Mitgabe der Alterungsrückstellung für wünschenswert, schlägt jedoch wegen der Komplexität des Problems keine konkrete Lösung vor.

Dieses Problem dürfe nicht nur im VVG gelöst werden, da es unter anderem das Sozialrecht berühre. Bei der Übertragbarkeit der Rückstellungen müsse auch der Wechsel von Kranken gewährleistet sein, heißt es im Bericht an Brigitte Zypries weiter, da ansonsten nur junge gesunde Versicherungsnehmer wechselten und ältere Kranke bei ihrem Versicherer blieben mit unbezahlbaren Tarifen als Folge.

Nicht nur Kostenerstattung

Nach dem Vorschlag der Kommission soll die PKV künftig nicht nur auf die reine Kostenerstattung begrenzt werden. Stattdessen sollten beispielsweise die Beratung des Versicherten über medizinische Leistungen oder die Berechtigung von Ansprüchen der Ärzte und die unmittelbare Abrechnung mit Leistungserbringern ermöglicht werden. Es finden sich weitere Anregungen wie die, dass der Krankenversicherungsvertrag bei einem Umzug des Privatversicherten in ein anderes EU-Land fortbestehen sollte.

Reaktion des PKV-Verbands

Die vorgeschlagene maßvolle Weiterentwicklung des Krankenversicherungsrechts nannte der PKV-Verband in Köln in seiner Reaktion auf den Bericht begrüßenswert. Die Kommission habe einen konstruktiven Beitrag zur Reformdebatte vorgestellt. Ihren Vorschlag zur gesetzlichen Verankerung eines Wirtschaftlichkeitsgebotes (wie in der gesetzlichen Krankenversicherung) hält der Verband für wichtig.

Hier sieht sich die PKV in ihrer Auffassung bestätigt, dass Kostensteuerung auch im privaten System notwendig ist. So könne ein Übermaß beim Behandlungsumfang und bei der Vergütungshöhe angemessen gestutzt werden. Seit Jahren beklagt die Branche, dass Ärzte den sinkenden Umsatz mit der GKV über die PKV zu kompensieren versuchen.

Erfreut zeigt sich der PKV-Verband über den Vorschlag direkter Vertragsbeziehungen zwischen Ärzten und der PKV. Er lobte die Kommission auch dafür, dass sie auf ein konkretes Modell zu einem leichteren Versichererwechsel in der PKV verzichtete. Wegen der tiefgreifenden Systemänderungen gehe dies weit über ihren Auftrag hinaus. Auch der zehnprozentige Beitragszuschlag und dessen propagierte Mitgabe beim Wechsel falle nicht in den Kompetenzrahmen der Kommission.

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