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Patentgeschützte Arzneimittel: Entscheidung über Festbeträge vertagt

BERLIN (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GemBA) hat am 20. April die Entscheidung über die Bildung von Festbetragsgruppen für patentgeschützte Arzneimittel auf seine nächste Sitzung im Mai vertagt.

Zwar seien die Beratungen weitestgehend abgeschlossen, erläuterte der Ausschussvorsitzende Rainer Hess tags zuvor in Berlin. Geprüft werde aber noch, unter welchen Voraussetzungen Arzneimittel von der Gruppenbildung ausgenommen werden.

Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz sind von der Gruppenbildung solche Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen ausgenommen, "die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten." Welche Kriterien bei der Prüfung einer therapeutischen Verbesserung zu berücksichtigen sind, will der Bundesausschuss nun erst in seiner nächsten Sitzung beschließen.

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