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EU-Osterweiterung: Kein Kostenschub für deutsche Kassen erwartet

BONN (im). Dass Arbeitnehmer aus EU-Staaten, die hier arbeiten, ihre im Heimatland lebenden Familien beitragsfrei in der Krankenversicherung mitversichern können, wird nach der EU-Osterweiterung ab 1. Mai dieses Jahres für die deutschen Kassen keinen großen Kostenschub bedeuten. Die Aufwendungen dadurch werden sich "in engen Grenzen halten", sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums, Franz Thönnes, am 17. März im Bundestag in Berlin.

Thönnes (SPD) bestätigte auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Jürgen Türk, dass die Versicherung im gesetzlichen System (GKV) immer auch die beitragsfreie Versicherung von Ehegatten und Kindern einschließt. Seit Jahrzehnten sei die Mitversicherung auch in den Fällen üblich, so der Staatssekretär, in denen der Stammversicherte in einem EU-Land beschäftigt ist, die Familie aber in einem anderen Staat wohnt; im Jargon "Mitversicherung über die Grenze" genannt.

Lebt zum Beispiel die Familie in Frankreich und der Arbeitnehmer ist in Deutschland beschäftigt, trägt demnach die deutsche Krankenkasse auch die Gesundheitskosten für die Familie in Frankreich. Umgekehrt kommt zum Beispiel eine luxemburgische Krankenversicherung für die Kosten für die Familie in Deutschland auf, wenn ein Beschäftigter in Luxemburg arbeitet.

Für Thönnes ist diese "Mitversicherung über die Grenze" unverzichtbar, da ansonsten die Freizügigkeit in Europa erheblich beeinträchtigt wäre. Nach Angaben des Staatsekretärs waren im Jahr 2003 rund 14 Millionen Euro an Kosten für die in ihrem Heimatland lebenden Angehörigen entstanden, bei denen der Arbeitnehmer in unserem Land beschäftigt war, so dass eine deutsche Kasse die Aufwendungen trug, im umgekehrten Fall (die Familie wohnt in Deutschland, aber der Stammversicherte arbeitet in einem anderen EU-Land) fielen Kosten in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro an.

"Mitversicherung über die Grenze"

Mit dem Beitritt von zehn Staaten zur Gemeinschaft am 1. Mai 2004 werde das Gemeinschaftsrecht voll auf die neuen Mitgliedstaaten angewendet, sagte Thönnes weiter. Daher gelte die "Mitversicherung über die Grenze" auch bei EU-Osterweiterung. Angesichts sehr viel geringerer Durchschnitts-Kosten in den neuen Mitgliedstaaten im Osten gemessen an den hiesigen erwartet er keine große Kostenbelastung für deutsche Krankenkassen. Darüber hinaus verwies der Staatssekretär auf bereits bestehende Abkommen zur Mitversicherung der Familienangehörigen in Ungarn, Slowenien und Polen. Zuverlässige Kostenschätzungen lägen allerdings nicht vor.

Dass Arbeitnehmer aus EU-Staaten, die hier arbeiten, ihre im Heimatland lebenden Familien beitragsfrei in der Krankenversicherung mitversichern können, wird nach der EU-Osterweiterung ab 1. Mai dieses Jahres für die deutschen Kassen keinen großen Kostenschub bedeuten. Die Aufwendungen dadurch werden sich "in engen Grenzen halten", sagt der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums Franz Thönnes.

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