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Internethandel mit Drogen: Keine Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes gep

BONN (im). Die Bundesregierung plant keine Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) zur Bekämpfung des Internethandels mit Drogensubstanzen. In ihrer Antwort vom 31. März auf eine Anfrage der CDU/CSU verwies Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, im Bundestag vielmehr auf die bestehenden Regelungen des BtmG.

Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts stehen besonders synthetische Drogen, Grundstoffe oder biogene Drogen im Fokus der Kommunikation im Internet, so Caspers-Merk. Während Cannabisprodukte demnach häufiger genannt werden, werden Cocain und Heroin seltener im weltweiten Netz behandelt.

Werbung für Btm via Internet verboten

Die Parlamentarische Staatssekretärin erinnerte daran, dass nach dem BtmG die Werbung für und der Handel mit Betäubungsmitteln über das Internet in Deutschland verboten ist. Bekanntlich darf für BtM, die nicht verkehrs- und verschreibungsfähig sind, laut BtmG überhaupt nicht geworben werden, für verkehrs- und verschreibungsfähige Btm darf in Fachkreisen wie zum Beispiel unter Apothekern oder Ärzten geworben werden. Da sich jedoch das Internet an die gesamte Bevölkerung wende, sei die Werbung über das weltweite Netz für verschreibungsfähige Btm unzulässig und unter Strafe gestellt (nach § 29 Absatz 1 Nr. 8 BtmG).

Für den Handel mit Betäubungsmitteln sowie Ein- und Ausfuhr ist eine Erlaubnis erforderlich. Wer ohne die nötige Erlaubnis Handel mit diesen Substanzen treibe, mache sich strafbar (nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtmG). Die Verschärfung dieser Regelungen sei nicht vorgesehen, erklärte Caspers-Merk weiter.

Option: Verbot des Btm-Versandhandels

Die Parlamentarische Staatssekretärin erläuterte darüber hinaus das aktuelle Vorgehen gegen den Internethandel mit Drogen. So habe die Bundesregierung bei der 47. Tagung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen vom 15. bis 19. März dieses Jahres eine Resolution mit dem Titel "Sale of internationally controlled licit drugs to individuals via the Internet" miteingebracht, deren Ziel vereinheitlichte Rechtsnormen zur Regelung des Internethandels mit Suchtstoffen sei.

In der Resolution werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Arznei- und Btm-Handel via Internet entweder ganz zu verbieten oder durch Kontrollmaßnahmen zumindest zu regulieren. Hier hat sich die Bundesregierung nach Angaben von Caspers-Merk damit durchgesetzt, dass darin das völlige Verbot des Versandhandels mit Btm als mögliche Option zugelassen wird.

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