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GMG: Ausnahmeliste rezeptfreier Arzneimittel

Bonn (im). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 16. März in Bonn die Ausnahmeliste von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beschlossen, die die Kassen künftig weiter erstatten dürfen (siehe auch DAZ-Apotheker Zeitung vom 22. März). Die Liste tritt am ersten April in Kraft. Wir veröffentlichen die Liste in dieser Ausgabe auf Seite 163.

Ärzte dürfen demnach auch homöopathische und anthroposophische Präparate bei bestimmten Indikationen auf Kassenrezept verordnen, sofern deren Anwendung Therapiestandard innerhalb ihrer jeweiligen Therapierichtung (Standard beispielsweise innerhalb der Homöopathie) ist. Der Ausschluss rezeptfreier Medikamente aus der Erstattung bleibe auch mit der Ausnahmeliste therapeutisch verfehlt, ökonomisch kontraproduktiv und verbraucherpolitisch riskant, warfen Vertreter der Apothekerschaft und der pharmazeutischen Industrie der Bundesgesundheitsministerin vor.

Das Gremium musste die Vorgabe des Gesetzes umsetzen, dass die OTC-Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Die Liste enthält zum Beispiel Acetylsalicylsäure zur Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall sowie nach arteriellen Eingriffen oder Jodid gegen Schilddrüsenerkrankungen.

Entgegen der Ursprungsfassung sind statt einem nun vier Phytopharmaka enthalten: Flohsamenschalen (gegen Morbus Crohn), Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (gegen Demenz), Hypericum-perforatum-Extrakt (gegen mittelschwere Depressionen) sowie Mistel-Präparate (palliative Therapie maligner Tumore). In Bonn hob der Vorsitzende des Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, die nun geltende Klarheit für Ärzte und Patienten hervor.

Er erinnerte daran, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Patienten grundsätzlich OTC-Präparate seit Jahresbeginn selbst zahlen sollen mit Ausnahme von Kindern. Aufgabe des Gremiums sei lediglich die Definition der Ausnahmen gewesen. Deutlich wurde, wie schwer sich der GBA mit der jetzt vorgesehenen Aufweichung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel getan hatte.

Lifestyle-Liste

Am 16. März beschloss der Bundesausschuss darüber hinaus eine Liste von "Lifestyle-Präparaten". Per Gesetz vorgegeben werden Arzneimittel zur Potenzsteigerung, Raucherentwöhnung, Verbesserung des Haarwuchses oder Abmagerungsmittel von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen.

Der GBA listete sämtliche Medikamente wie zum Beispiel Viagra, Cialis, Reductil oder Xenical einzeln auf. Wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Festbetragsfestsetzung vom 16. März vertagte der Bundesausschuss seinen Beschluss zur Neubildung von Festbetragsgruppen.

Die Liste im Internet

Die Ausnahmeliste finden Sie auch im Internet, beispielsweise bei DAZonline in der Rubrik "Im Blickpunkt". Surfen Sie doch einmal bei DAZonline vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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