DAZ aktuell

Klinikleistungen: Welche dürfen ambulant erbracht werden?

Bonn (im). Einen Einstieg in die Regelungen, welche Leistungen künftig ambulant in Krankenhäusern erbracht werden dürfen, hat der gemeinsame Bundesausschuss am 16. März in Bonn vorgenommen.

Er beschloss erste Ergänzungen zum Katalog der seltenen Erkrankungen oder hochspezialisierten Leistungen. Aufgeführt sind zum Beispiel Diagnostik und Versorgung von Patienten mit biliärer Zirrhose, Morbus Wilson oder Transsexualismus. Die noch sehr enge Liste soll in Zukunft erweitert werden, hieß es.

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