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Biopatentgesetz: EU-Vorgaben endlich umsetzen

BERLIN (ks). Die Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie in nationales Recht sollte bereits bis zum 30. Juli 2000 erfolgen Ų am 11. März fand jedoch erst die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Bundestag statt. Dieser ist eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Die Grünen stellten sich zwar grundsätzlich hinter den Gesetzentwurf, forderten aber eine erneute Überprüfung der EU-Richtlinie. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) betonte hingegen, Rechtssicherheit sei nun das Wichtigste für biotechnologisch forschende Unternehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen durch das neue Biopatentgesetz neue Ausgabensteigerung im Arzneimittelbereich auf sich zukommen.

Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) betonte, dass mit der EU-Biopatentrichtlinie noch keine endgültigen Antworten auf die mit der Bio- und Gentechnik verbundenen Herausforderungen gefunden worden seien. Die Bundesregierung strebe daher eine Neuverhandlung der Richtlinie an. "Es muss EU-weit Klarheit geschaffen werden, was patentiert werden kann und wie weit ein Patentschutz reichen soll", sagte die Ministerin.

Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des VFA begrüßte, dass der Gesetzentwurf eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie vorsieht. Denn gerade im vom Kanzler ausgerufenen "Jahr der Innovationen" müsse klar sein: "Keine Innovation ohne Investition und keine Investition ohne effektiven Patentschutz".

Bei der Umsetzung der Biopatentrichtlinie gehe es im Wesentlichen darum, die derzeitige Patentierungspraxis, die sich bereits an der europäischen Richtlinie orientiert, auch für Deutschland zu bestätigen, erklärte Yzer. Der VFA erwarte deshalb von einer Verwirklichung des Gesetzesvorhabens ohne Abstriche vor allem Rechtssicherheit.

"Mit Sonderregelungen beim Patentrecht würde sich unser Land innerhalb Europas und international isolieren und das Ziel einer wirtschaftlichen Zukunftssicherung durch Innovationen ,made in Germany' konterkarieren", sagte Yzer. Großbritannien, der wichtigste Mitbewerber Deutschlands in Europa auf dem Gebiet der Biotechnologie, habe die Richtlinie bereits vor Jahren ohne Einschränkungen übernommen.

Für die forschenden Arzneimittelhersteller habe ein effektiver Patentschutz für biotechnologische Erfindungen vor allem deshalb große Bedeutung, da bereits heute kaum ein Medikament auf den Markt komme, bei dessen Erfindung und Entwicklung nicht zu irgendeinem Zeitpunkt biotechnologische Methoden eingesetzt wurden.

Die gesetzlichen Krankenkassen warnten hingegen vor einer zu umfassenden Reichweite des Patentschutzes – er müsse auf Herstellungsverfahren und Verfahrensschritte begrenzt werden. Das nun geplante Gesetz könne zu einem weiteren Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung führen.

Zu befürchten sei, dass durch die Ausweitung von Patenten auf Gene, Organe und andere Stoffe des menschlichen Körpers bestimmte Patentinhaber ihre Monopolstellung – z. B. in der Arzneimittelforschung – ausnutzen und dadurch weitere Forschung blockieren. Damit sei die Wirtschaftlichkeit medizinischer Innovationen gefährdet. Bereits heute führten durch Arzneimittelpatente hervorgerufene Monopolstellungen häufig zum Preisanstieg.

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