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FDP fordert Abschaffung der Praxisgebühr

BERLIN (ks). Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 4. März im Parlament die Abschaffung der zu Jahresbeginn eingeführten Praxisgebühr beantragt. Stattdessen fordern die Liberalen eine "praktikable, unbürokratische Zuzahlungsregelung" im Rahmen der Kostenerstattung. Zudem müsse die Härtfallklausel wieder eingeführt werden. Die Koalitionsfraktionen sowie die CDU/CSU wiesen die Forderungen der FDP zurück.

Die Praxisgebühr in der jetzigen Form sei der falsche Weg, erklärte der FDP-Sozialpolitiker Heinrich L. Kolb im Bundestag. Zwar sei die FDP "nach wie vor der Auffassung, dass eine Beteiligung an den Heilungskosten über den Versicherungsbeitrag hinaus als steuerndes Element sinnvoll und notwendig ist", die Praxisgebühr in ihrer jetzigen Form erfordere aber einen nicht hinnehmbaren bürokratischen Aufwand.

Es gebe einen "wesentlich einfacheren, unbürokratischeren Weg zur Handhabung der Eigenbeteiligung: Transparenz und Kostenerstattung", so Kolb. Der FDP-Antrag sieht zudem eine Rückkehr zur Wiedereinführung der früheren Härtefallregelung vor, nach der Sozialhilfeempfänger von der Zuzahlung befreit waren. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Erika Lotz warf den Liberalen vor, in Wahrheit gehe es ihnen nur um die Einführung des Kostenerstattungsprinzips.

Einen Antrag auf Einführung des Kos-tenerstattungsprinzips in der ambulanten Versorgung hinter einem Antrag auf Abschaffung der Praxisgebühr zu verbergen sei "hemmungsloser Populismus". Lotz räumte ein, dass die Praxisgebühr wie jedes neue Verfahren Zeit brauche, um sich einzuspielen. Anfängliche Schwierigkeiten würden jedoch bald ausgestanden sein.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Wolfgang Zöller, verteidigte die Praxisgebühr ebenfalls. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe ein dringender und unbestrittener Reformbedarf bestanden. Die Lohnnebenkosten seien zwingend zu senken gewesen. Gegenüber der Leistungsausgrenzung sei die verhaltenssteuernde Eigenbeteiligung "ohne Zweifel der sozial verträglichere Weg", so Zöller.

Er hielt der FDP zudem vor, vor ihrem Ausstieg aus den Konsensgesprächen zur Reform ihr Ja zur Praxisgebühr gegeben zu haben. Weiterhin bedeute die Einführung des Prinzips der Kostenerstattung für den Arzt ebenfalls diesen bürokratischen Aufwand – "und zwar etwas mehr als bei der Praxisgebühr", so Zöller.

Der Vorsitzende des Bundestag-Gesundheitsausschusses, Klaus Kirschner (SPD), bezeichnete den FDP-Antrag, in dem es eigentlich um eine "Erhöhung der Zuzahlungen durch Einführung der Kostenerstattung" gehe, als "Mogelpackung". Man müsse sich fragen, wie die Kostenerstattung unbürokratisch eingeführt werden könne, sagte Kirschner.

Zudem wies er darauf hin, dass die Verwaltungskosten in der privaten Krankenversicherung – wo das Kostenerstattungsprinzip gilt – mehr als doppelt so hoch seien wie die in der GKV. Der Bundestag beschloss eine Überweisung des FDP-Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung.

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