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Liste der weiterhin erstattungsfähigen OTC-Präparate fast fertig

BERLIN (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GemBA) will in seiner nächsten Sitzung am 16. März über eine Ausnahmeliste für die grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähigen nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel entscheiden. Diese Liste der bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard geltenden und damit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähigen OTC-Präparate muss nach dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) erstmals bis zum 31. März 2004 beschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch der gesetzliche Verordnungsausschluss so genannter Lifestyle-Präparate präzisiert werden.

Die Vorarbeiten zu der Ausnahmeliste sind nach Auswertung des am 1. Dezember 2003 eingeleiteten Anhörungsverfahrens weitgehend abgeschlossen. Dies gab der Vorsitzende des GemBA, Dr. Rainer Hess, am 26. Februar bekannt. Es wurden neben den Stellungnahmen der anhörungsberechtigten Organisationen auch über 100 Stellungnahmen von nicht anhörungsberechtigten Organisationen, Ärzten und Patienten durch den zuständigen Unterausschuss ausgewertet.

Hess erklärte zudem, dass Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) an nahezu allen Sitzungen der Unterausschüsse teilgenommen haben. Darüber hinaus finden mit der Spitze des Ministeriums regelmäßige Arbeitsbesprechungen über den Stand der Umsetzung des GMG und für die Arbeit des GemBA relevante Auslegungsfragen statt, so der Ausschuss-Vorsitzende.

Ministerium gibt sich zuversichtlich

Es wird sich zeigen, ob der kommende Beschluss des GemBA von der Bundesgesundheitsministerin akzeptiert wird, oder ob es zu ähnlichen Querelen wie bei der Definition der Chroniker-Regelung und den Fragen der Fahrtkostenerstattung kommen wird. Anlass für derartige Befürchtungen geben Zweifel der Mitglieder des Bundesausschusses an der Wirksamkeit etwa von Naturarzneimitteln. Doch insbesondere den Grünen ist daran gelegen, dass diese in der Ausnahmeliste nicht zu kurz kommen.

Im Ministerium gibt man sich wenig konkret, aber zuversichtlich. Die Position sei klar, erklärte eine Sprecherin: Alternative und homöopathische Arzneimittel müssen auf der Liste berücksichtigt werden, wenn sie zum Therapiestandard gehören. Es sei davon auszugehen, dass die vom Bundesausschuss derzeit erstellte Liste von der Ministeriumsleitung genehmigt werde, so die Sprecherin.

Verfassungsklage angekündigt

Der Vize-Präsident des Zentralverbandes der Ärzte für Naturheilverfahren (ZÄN), Dr. Martin Adler, kündigte unterdessen an, wegen Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit Verfassungsklage gegen den neuen § 34 SGB V zu erheben. Ärzte für Naturheilverfahren, die schwerpunktmäßig in Ihrer Praxis naturheilkundliche Arzneimittel verordnen, seien durch den Wegfall der Verordnungsfähigkeit in ihrer Tätigkeit unverhältnismäßig stark eingeschränkt oder können ihren Schwerpunkt in der Medizin nicht mehr durchführen, sagte Adler vergangene Woche bei einem ZÄN-Kongress in Freudenstadt.

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