DAZ aktuell

Der Sachverständigenrat: Neuer Name, neue Anschrift

BERLIN (bgm/daz). Mit In-kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2004 wird die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen abgeschafft. Wie einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums zu entnehmen ist, ändert sich damit die Bezeichnung des langjährig etablierten Sachverständigenrates.

Aus "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" wird "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen". Die Aufgabenstellung bleibt ebenso wie die Zusammensetzung des Rates.

Dem Sachverständigenrat gehören weiterhin die im August 2003 von Bundessozialministerin Ulla Schmidt berufenen Professorinnen und Professoren an:

  • Eberhard Wille (Vorsitzender),
  • Peter C. Scriba (stellvertretender Vorsitzender),
  • Gisela C. Fischer,
  • Gerd Glaeske,
  • Adelheid Kuhlmey,
  • Karl W. Lauterbach,
  • Rolf Rosenbrock.

    Die Aufgabenstellung ist im SGB V beschrieben (§ 142): "Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen. Im Rahmen der Gutachten entwickelt der Sachverständigenrat unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen und zeigt Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens auf; er kann in seine Gutachten Entwicklungen in anderen Zweigen der Sozialen Sicherung einbeziehen."

    Die Gutachten des Sachverständigenrates werden im Abstand von zwei Jahren erstellt. Das nächste Gutachten wird im Frühjahr 2005 erscheinen.

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