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IKK-Serviceapotheken künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern

SCHWERIN (tmb). Das Konzept der Hausapotheken setzt sich weiter durch. Nach landesbezogenen Verträgen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein und einem bundesweiten Vertrag mit der Barmer Ersatzkasse gibt es nun auch in Mecklenburg-Vorpommern einen solchen Vertrag auf Landesebene.

Der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern hat am 16. Dezember 2003 einen Hausapothekenvertrag mit dem IKK-Verband des Landes abgeschlossen. Inhaltlich entspricht der Vertrag den Regelungen zur IKK-Serviceapotheke, wie sie bereits im April 2003 zwischen dem Apothekerverband Schleswig-Holstein und dem dortigen IKK-Landesverband vereinbart wurden.

Neben dem besonderen Service für die eingeschriebenen Patienten und honorarfähigen Leistungen der Apotheken gehören dazu Aspekte der honorierten Wirtschaftlichkeit, d. h. Doppelverordnungen und andere überflüssige Verschreibungen werden korrigiert. Wie bei anderen Hausapothekenkonzepten müssen die teilnehmenden Apotheken bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Die Apotheker müssen spezielle Schulungen besuchen und ihre Teilnahme ausdrücklich erklären. Der Vertrag in Mecklenburg-Vorpommern tritt zum 1. April 2004 in Kraft.

Außerdem verhandelt der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern mit dem dortigen AOK-Landesverband. Ein Vertragsentwurf soll bereits im Januar vorgelegt werden. So weit fortgeschrittene Verhandlungen mit einem AOK-Verband dürften bundesweit bisher einmalig sein.

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