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Strukturdiskussion: LAK Hessen bleibt ABDA-Mitglied

(diz). Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen geht nach den jüngsten Entwicklungen davon aus, dass Bundesapothekerkammer (BAK) und Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Ų ABDA "grundsätzlich reformwillig und -fähig" sind. Eine Abstimmung unter den Delegierten ergab, dass die LAK Hessen daher zunächst Mitglied der ABDA bleiben wird.

Im vergangenen Jahr stand die Struktur der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ABDA sowie die Struktur der Bundesapothekerkammer (BAK) und deren Mitgliedschaft in der ABDA des öfteren in der Diskussion. Insbesondere auf Betreiben der LAK Hessen wurden die gegebenen Strukturen hinterfragt und um Änderungen gerungen mit dem Ziel, mehr Transparenz und Handlungsfähigkeit der BAK zu erreichen. Diesem Ziel scheint man nun einen großen Schritt näher gekommen zu sein. In der Sitzung am 16. Dezember 2003 hat der Vorstand der Bundesapothekerkammer einstimmig beschlossen, ab dem nächsten zu verabschiedenden Haushalt für die Bundesapothekerkammer Verfügungsmittel in Höhe von 200 000 Euro und für den Deutschen Apothekerverband in Höhe von 100 000 Euro einzustellen, ohne dass dafür der ABDA-Haushalt erhöht werden soll. Außerdem hat die ABDA-Mitgliederversammlung mit Wirkung zum 4. Dezember 2003 eine Haushalts- und Kassenordnung verabschiedet, die im Wesentlichen auf Ausarbeitun-gen des hessischen Kammergeschäftsführers Ulrich Laut beruht. Darüber hinaus werden sich bereits ab der nächsten Sitzung im Februar 2004 die Präsidentinnen und Präsidenten der Kammern vorher über die Tagesordnung abstimmen.

Nach den der DAZ vorliegenden Informationen herrschte Einvernehmen darüber, dass die Frage des mitgliedsbezogenen Beitrags an die ABDA, also eine Aufhebung der gemeinsamen Beitragsveranlagung von Kammer und Verband eines jeden Kammerbezirkes, im Rahmen der nächsten Satzungsdiskussion angegangen werden müsse und die Satzung der Wirklichkeit angepasst werden sollte.

Die LAK Hessen nahm dies zum Anlass, der Delegiertenversammlung eine Beschlussvorlage des Vorstandes zu unterbreiten: "In Anbetracht der Reformfähigkeit und -willigkeit von BAK und ABDA, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Einführung einer Haushalts- und Kassenordnung sowie der Einführung von eigenen Verfügungsmitteln der Bundesapothekerkammer beschließt die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen, in der ABDA zu verbleiben." Von den 28 Delegierten sprachen sich 20 Delegierte für den Verbleib in der ABDA aus, ein Delegierter war dagegen, sieben äußerten sich nicht. Die LAK Hessen wird daher zunächst Mitglied in der ABDA bleiben. Man wolle jedoch, so hieß es, das Haushaltsgebaren der ABDA weiterhin kritisch begleiten und sich innerhalb der ABDA und der BAK für vollständige Haushaltstransparenz und für die Durchführung von Reformkonzepten einsetzen.

Die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen geht nach den jüngsten Entwicklungen davon aus, dass Bundesapothekerkammer (BAK) und Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ABDA "grundsätzlich reformwillig und -fähig" sind. Eine Abstimmung unter den Delegierten ergab, dass die LAK Hessen daher zunächst Mitglied der ABDA bleiben wird.

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