Gmünder Ersatzkasse: Kassen zahlen notwendige OTx auch weiterhin

Schwäbisch Gmünd (gek/ks). Die Gmünder Ersatzkasse GEK appelliert an alle Ärzte, in medizinisch begründeten Fällen auch weiterhin die notwendigen Mittel zu verordnen - auch wenn sie nicht verschreibungspflichtig (OTx) sind. Der GEK-Vorstandsvorsitzende Dieter Hebel wies darauf hin, dass nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zum Therapiestandard gehören, auch weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können.

Hebel kritisierte, dass Ärzte auch in medizinisch begründeten Fällen die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel verweigern. Offenbar befürchten sie Regressforderungen, mutmaßt man bei der GEK. Die Folge seien etliche Patientenbeschwerden. Für den GEK-Chef ist das Verhalten der Ärzte nicht nachvollziehbar: "Was gestern medizinisch notwendig war, kann heute nicht insgesamt untauglich sein".

Professor Gerd Glaeske GEK-Berater und Mitglied des Sachverständigenrats für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, gibt dabei zu bedenken: "Schon immer galt das Wirtschaftlichkeitsgebot, es gilt auch im Rahmen der Gesundheitsreform. Wollen Ärzte glaubwürdig bleiben, so dürfen sie notwendige Arzneimittel nicht einfach absetzen, weil sie nicht verschreibungspflichtig sind. Andernfalls wäre jahrelang falsch verschrieben worden."

Falsche Verordnungen seien allerdings bei einigen Mitteln "nicht von der Hand zu weisen". Dies müssten die Ärzte dann aber auch zugeben und erklären, dass sie ihre Patienten bislang mit überflüssigen Medikamenten behandelt haben, so Glaeske.

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