Kommentar

"Empfehlungen" der Krankenkassen

Der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland ist zwar ab dem 1. Januar 2004 erlaubt, aber darf eine Krankenkasse ihre Versicherten ausdrücklich auf Versandapotheken hinweisen, für sie werben und versuchen, ihnen diese Arzneibezugsstellen schmackhaft zu machen? Das halte ich doch für sehr bedenklich.

Die IKK Nordrhein beispielsweise schreibt ihre Diabetiker an und weist sie darauf hin, dass sie "für die speziell im Rahmen ihrer Erkrankung erforderlichen Medikamente und Hilfsmittel einen kostenfreien Versand nach Hause anbieten können. Die IKK Nordrhein hat hierfür mit zwei Versandapotheken entsprechende Verträge abgeschlossen". Den Anschreiben liegen dann gleich die Folder der entsprechenden Versandapotheken bei, nämlich von der Europa-Apotheek im niederländischen Venlo und der Sanicare-Apotheke in Bad Laer. Während der finanzielle Vorteil bei der Sanicare-Apotheke für den Patienten lediglich darin liegt, dass er 10 % Rabatt auf freiverkäufliche Medikamente erhält, gibt die Europa-Apotheek Nachlässe auch auf apothekenpflichtige Arzneimittel, z. B. bei rezeptfreien Produkten grundsätzlich 10 %, bei verschreibungspflichtigen Produkten 3 %, max. 15 Euro.

Auch die Gmünder Ersatzkasse, die bereits im vergangenen Jahr ihre Versicherten auf DocMorris umsteuern wollte, hat Kooperationsvereinbarungen mit DocMorris, der Europa-Apotheek und der Sanicare-Apotheke abgeschlossen. Aus dem GKV-Modernisierungsgesetz lässt sich nicht ableiten, dass Krankenkassen ihren Mitgliedern bestimmte Apotheken empfehlen dürfen. Das Gesetz sieht im Übrigen auch nicht vor, dass die Krankenkassen selbst im Rahmen von "Kooperationen" von den Apotheken einen höheren Rabatt bekommen dürften. Was also veranlasst die Kassen zu einer solchen Zusammenarbeit mit Apotheken? Sollte hier die Aufsichtsbehörde nicht mal genauer hinsehen?

Dass es auch anders geht, zeigen andere IKK-Landesverbände, so z. B. die von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein. Sie entwickelten im Rahmen des Hausapothekenkonzepts zusammen mit den Apotheken die IKK-Serviceapotheken. Nach meiner Kenntnis kooperieren diese Landesverbände nicht mit aus- oder inländischen Versendern. Oder liegen Ihnen anders lautende Unterlagen vor?

Peter Ditzel

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.