FDP-Antrag: Krankenversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge rückgängig m

(diz). Die durch das GKV-Modernisierungsgesetz eingeführten zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Versorgungsbezügen und Betriebsrenten sollen rückwirkend zum 1. Januar 2004 außer Kraft gesetzt werden. Einen entsprechenden Gesetzesantrag haben FDP-Abgeordnete am 11. Februar 2004 in den Bundestag eingebracht.

Mit der Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge und Betriebsrenten seien ohne Vorwarnung, ohne Übergangsregelungen und ohne ein Gesamtkonzept viele Rentnerinnen und Rentner erheblich mehr belastet worden, was auch auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stoße. Diese Gesetzesveränderung, so der FDP-Antrag, verstoße auch gegen das elementare Recht auf Vertrauensschutz. Diese Regelung könnte dazu führen, dass die Bürger weniger Verträge für die dringend notwendige zusätzliche Absicherung im Alter abschlössen - und dies trotz der Notwendigkeit, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben.

Mit den zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Bestimmungen des GKV-Modernisierungsgesetzes erfahren die Bezieher von Versorgungsbezügen und Betriebsrenten eine erhebliche Verschlechterung ihrer bisherigen finanziellen Situation durch eine deutlich höhere Belastung mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, heißt es in dem FDP-Antrag weiter. Auch Direktversicherungen und Zusatzversicherungen berufsständischer Versorgungswerke fielen hierunter. Demnach zahlen pflichtversicherte Rentner ab dem 1. Januar 2004 die vollen Beitragssätze von knapp 16 Prozent auf diese Bezüge statt wie bisher die halben Beitragssätze von knapp 8 Prozent. Zudem würden freiwillig versicherte Rentner, die bis 31. Dezember 2003 nur den ermäßigten Beitragssatz gezahlt hätten, nunmehr mit dem höheren allgemeinen Beitragssatz belegt, der die Zahlung von Krankengeld mit einschließe, obwohl die Rentner keinen Anspruch hätten.

Eine deutliche Verschlechterung der finanziellen Situation ergebe sich auch für die Bezieher von betrieblicher Altersversorgung (z. B. Direktversicherungen), die sich von Anfang an auf eine einmalige Auszahlung festgelegt hätten. Für diese Kapitalauszahlungen galt bis zum 31. Dezember 2003 Beitragsfreiheit. Ohne Übergangsregelung müsse nun verteilt auf zehn Jahre jeweils der volle Beitragssatz an die Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Dies entspreche einer Mehrbelastung von knapp 16 Prozent der Bezüge, heißt es in dem FDP-Antrag weiter.

Der Deutsche Bundestag solle daher die Bundesregierung auffordern, das Vertrauen in eine verlässliche Gesetzgebung über die Beachtung des Vertrauensschutzes wieder herzustellen und ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine gerechte Verteilung finanzieller Lasten vorzulegen. Die Ausweitung der Beitragszahlungen bei Betriebsrenten, Direktversicherungen und Versorgungsbezügen aus Versorgungswerken müsse deshalb umgehend rückwirkend zum 1. Januar 2004 außer Kraft gesetzt werden.

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