Steuern: Zuschuss für Fitness

Arbeitgeber, die sportliche Aktivitäten ihrer Arbeitnehmer finanziell bezuschussen, können das steuer- und abgabenfrei tun.

Das entschied das Finanzgericht Hamburg (II 90/02). Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern angeboten, sie beim Sport mit maximal 50 Euro monatlich finanziell zu unterstützen. Voraussetzung war, dass sich die Arbeitnehmer zusammen mit mindestens zwei Kollegen in einem Sportverein oder einem Fitnessclub anmeldeten und die Mitgliedsvereinbarung vorlegten. Das Finanzamt erkannte die steuerfreien Zuschüsse an die Arbeitnehmer nicht an und verlangte vom Arbeitgeber die Nachzahlung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dem setzte das Gericht nun einen Riegel vor. Gegen das Urteil legte das Finanzamt Revision ein. Der Bundesfinanzhof (VI R 51/03) wird daher in einiger Zeit eine endgültige Entscheidung treffen. Z

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.