Arzneimittelversand: Versandhandelsverordnung gilt auch für Ausländer

BONN (im). Die Regelungen der Arzneimittelversandhandelsverordnung, welche derzeit als Entwurf vorliegt, werden angeblich auch für ausländische Apotheken, die Medikamente nach Deutschland verschicken, bindend sein.

Das hat die parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk vor kurzem im Bundestag in Berlin erklärt. Die Verordnung binde die ausländischen Apotheken, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. Wie Caspers-Merk weiter sagte, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur dann Kosten für Arzneimittel erstatten, wenn der Versand im Einklang mit den hiesigen arznei- und apothekenrechtlichen Vorschriften stattgefunden hat.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.