Sponsoring: Neuregelung bei Praxissoftware verlangt

BONN (im). Um künftig Begünstigungen bestimmter Arzneimittel in der Praxissoftware von Ärzten durch Pharmaunternehmen zu verhindern, hat der Chef der zweitgrößten Kassenärztlichen Vereinigung den Gesetzgeber zu neuen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgefordert.

Es müsse Transparenz in den Verordnungsmodulen der Praxissoftware garantiert werden, z. B. durch verpflichtende Qualitätszertifizierungen, verlangte Dr. Leonhard Hansen, der Vorsitzende der KV Nordrhein, am 1. Dezember in Düsseldorf.

Unterwanderung der Arzneimittelauswahl unerwünscht

Hansen ging damit einen Schritt weiter als die Bundesorganisation. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte lediglich eine freiwillige Selbstbeschränkung der Hersteller von Praxissoftware gefordert (siehe DAZ 49 vom 2.12.). "Die Ärzteschaft braucht ein unabhängiges Informationsmedium, keine gesteuerten Softwaresysteme, die unsere Arzneimittelauswahl unterwandern", sagte Hansen. Nach Angaben der KV Nordrhein verfolgen vor allem die umsatzstärksten Hersteller von Generika oder Re-Importen durch Werbe- und Sponsorverträge mit Softwareunternehmen das Ziel, ihre Präparate in der Grundeinstellung des Arzt-PC bevorzugt zu präsentieren, auch wenn diese nicht die preisgünstigsten Alternativen seien. Darüber hinaus werde bei den Medikamenten der Sponsoren aut idem immer ausgeschlossen, was die Ärzte nur mit hohem Zeitaufwand im Programm abschalten könnten.

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