Pfizer-Anzeigenkampagne: Verbraucherzentrale mahnt Pfizer ab

BERLIN (ks). Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat den Arzneimittelhersteller Pfizer wegen in mehreren Tageszeitungen veröffentlichten ganzseitigen Anzeigen abgemahnt. In diesen Anzeigen wehrt sich das Unternehmen gegen die Einbeziehung seines Präparates Sortis in eine Festbetragsgruppe. Es heißt dort, Kassenpatienten werde "der Zugang zum besten Cholesterin-Senker erschwert." Dadurch werde die Gesundheit der betroffenen 1,5 Millionen Patienten gefährdet.

vzbv-Chefin Edda Müller kritisierte das Vorgehen Pfizers scharf. Der Sortis-Hersteller missbrauche die Sorge der Patienten für seine Unternehmenszwecke. "Pfizer sorgt sich nicht um die Patienten, sondern um seine Gewinne", sagte Müller am 18. November in Berlin. Da in den Anzeigen unter anderem der Name "Sortis" erwähnt wird, geht der vzbv davon aus, dass es sich um eine nach EU-Recht verbotene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Die Firma verstoße damit auch gegen das Arzneimittel- und Heilmittelwerbegesetz. Müller räumte ein, dass jede Firma das Recht habe, die Gesundheitsreform politisch zu kritisieren - so auch die neue Festbetragsregelung. Sie müsse sich dabei aber an Recht und Gesetz halten. Pfizer wies den Vorwurf, gegen das Heilmittelwerbegesetz zu verstoßen, zurück und berief sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Man wolle mit den Anzeigen auf eine Fehlentscheidung der Funktionäre des Gesundheitssystems hinweisen, erklärte Michael Klein, Direktor Recht & Corporate Affairs bei Pfizer Deutschland. "Die Öffentlichkeit kann die Tragweite der Entscheidung aber nur verstehen, wenn wir auch das Arzneimittel und seine besonderen Eigenschaften beim Namen nennen." Walter Köbele, Vorsitzender der Geschäftsführung von Pfizer Deutschland, warf der vzbv vor, nicht Fakten zu kritisieren, sondern Stimmung gegen das Unternehmen zu machen. Er wehrte sich gegen die Vorwürfe, mit der Angst der Patienten zu spielen: "Mir scheint hier nicht die Angst der Patienten im Vorgrund zu stehen, sondern die Angst des Systems, dass der Patient über die ihm drohende Verschlechterung der Versorgung und weitere Zuzahlungen informiert wird".

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